Hochwasser, Hochwasserschutz und Hochwasserrückhaltebecken in Sachsen - eine kritische Analyse

Es lohnt sich, den gesamten Text zu lesen. Und wir versichern bereits hier - wir werden unsere Flüsse nicht kampflos der Beton- und Wasserbaufraktion überlassen!

Die folgenden vier, grau unterlegten Abschnitte sind Auszüge aus dem Hintergrunddokument des BUND "Ökologischer Hochwasserschutz", das gesamte Dokument finden Sie hier.

Warum gibt es Hochwasser? 

"Hochwasser ist ein Naturereignis wie ein Sturm. Hochwasser entsteht, wenn besonders ergiebige Regenfälle von den Böden nicht oder nicht mehr ausreichend aufgenommen werden können. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Erde noch gefroren oder vom vorausgegangenen Regen völlig durchtränkt ist. Im Flusseinzugsgebiet der Alpen spielt die Schneeschmelze eine Rolle. Dort gibt es Hochwasser eher im Frühsommer. Hochwasser kann aber grundsätzlich zu allen Jahreszeiten auftreten." 

Fluss und Aue brauchen Hochwasser und Überschwemmung – Menschen brauchen naturnahe Flüsse und Auen

"Die Dynamik von Hoch- und Niedrigwasser im Laufe eines Jahres, große Überschwemmungen im Abstand von Jahren oder Jahrzehnten und auch die Jahrhundert-Katastrophen sind alle Grundbedingung und notwendiges Element der Natur von Fluss und Aue in Mitteleuropa. Hochwasser und Überschwemmungen kennzeichnen natürliche und naturnahe Flüsse und ihre Auen. Die Flussauen gehören zu den ökologisch wertvollsten Gebieten in unserer Landschaft. Ihre Größe, ihre Besonderheit und ihr Artenreichtum sind von ihrer Überschwemmung durch den Fluss abhängig. Die Tiere und Pflanzen der Auen sind an die Dynamik des Wassers angepasst bzw. auf sie angewiesen. Bleibt das Hochwasser aus, werden sie verdrängt und sterben langfristig aus. 

Die Kraft der großen Hochwasser gestaltete die Landschaft, verlagerte den Fluss, ließ neue Altwässer entstehen, schüttete neue Kies-, Sand- oder Schlammbänke auf. Durch die menschlichen Eingriffe ist diese wichtige Funktion eines Flusses in der Landschaft fast völlig verloren gegangen. Viele wichtige Lebensräume in der Aue, wie Kiesbänke und Altwässer, können ohne die Kraft des Flusses nicht mehr neu entstehen und verschwinden. Auch der Fluss selber braucht die Dynamik von Hoch- und Niedrigwasser, um seinen Reichtum an Leben zu erhalten. Ohne die zerstörende und gleichzeitig belebende Kraft des Hochwassers verändert sich die Wasserqualität, die Gewässersohle verstopft (Kolmation) und Altwässer werden nicht mehr ausreichend vom Fluss gespeist. Im Sand und Kies unter der Flusssohle leben viele Gewässerorganismen, Jungtiere von Fischen, Muscheln und Insekten. Das Hochwasser spült die Sohle und verhindert, dass feine Sedimente ihren Lebensraum verstopfen.

Hochwasser sind für die an die Strömung angepasste Tier- und Pflanzenwelt existenziell. Sie beseitigen Wasserpflanzen und schwemmen neue an, sie schaffen neue Strukturvielfalt, räumen ab und landen an – sie gestalten neues Leben. Das ist die natürliche Dynamik eines Fließgewässers." 

Hausgemachte Schadenskatastrophen

"Die Münchener Rückversicherung gibt den Gesamtschaden der großen Hochwasser im Rhein-Einzugsgebiet 1993 und 1995 mit 5,5 Milliarden US $ an, davon waren 1,5 Milliarden Dollar versichert. Der finanzielle Schaden durch das Sommer-Hochwasser der Oder 1997 war in Deutschland geringer. In Polen und Tschechien gab es jedoch 114 Todesopfer und Sachschaden in Höhe von 5 bis 7 Milliarden Euro. Das Pfingst-Hochwasser 1999 richtete in Deutschland, Österreich und der Schweiz einen Schaden von 685 Millionen Euro an. Diese Zahlen belegen eindrucksvoll die Gefahren für die Menschen, vor allem aber, welche Werte durch Überschwemmungen bedroht sind.

Sichtbar wird daran auch, dass in gefährlicher Reichweite des Flusses immer mehr Bauten beschädigt werden.

Aus diesen Zahlen ergibt sich, zur Sorge um die Menschen, ein wichtiger Impuls, den Hochwasserschutz auch aus wirtschaftlichen Gründen entscheidend zu verbessern. Es gilt einerseits zu vermeiden, dass durch weitere Bebauung in gefährdeten Gebieten die volkswirtschaftlichen Schäden immer größer werden. Andererseits geben diese Zahlen der Politik eine klare wirtschaftliche Legitimation - für ökologischen Hochwasserschutz, für die Sicherung von Retentionsraum und Wasserrückhalt – endlich die notwendigen Flächen und Mittel zur Verfügung zu stellen. Obwohl die Erfahrung lehrt, dass kein technisches Bauwerk hundertprozentige Sicherheit vor Überflutung geben kann, wurde auch in den letzten Jahrzehnten in großem Umfang in den Flussauen gebaut. Trotz der Warnungen durch Wasserwirtschaftsbehörden und Raumordnungsplanung lassen Kommunen immer noch Wohn- und Gewerbegebiete in potenzielle Überflutungsgebiete bauen. In nicht wenigen Fällen fördern sie diese gefährliche Praxis sogar.

Ein wesentlicher Teil der Milliardenschäden durch die Hochwasser der 90er Jahre ist sprichwörtlich »hausgemacht«. Die Deiche vermitteln eine trügerische Sicherheit und verleiten zum Bauen im gefährdeten Gebiet. Kommt es dann zur Hochwasser-Katastrophe, gibt es oft staatliche Hilfen und pressewirksame Spendenkampagnen wie beim großen Oder-Hochwasser. Immer wieder wird dann der Ruf nach einem sicheren Hochwasserschutz laut. Die Deiche sollten noch höher gebaut, die Flüsse weiter gezähmt werden. Es ist heute allgemein anerkannt, dass der traditionelle, technische Hochwasserschutz an seine Grenzen gestoßen ist. Er kann sogar kontraproduktiv sein, wenn sich die Menschen in Sicherheit wiegen und große Werte bzw. wichtige oder gefährliche Anlagen hinter die Deiche stellen. Raumordnung und Flächennutzungsplanung sollten sich daher nicht an der Kapazität von Deichen, sondern an den ursprünglichen Überflutungsgebieten der Flüsse orientieren." 

Mit dem Wasser leben

"Wo Menschen schon in der Aue leben, müssen sie wieder lernen, mit dem Hochwasser zu leben. Bauweise und Einrichtung im Bereich möglicher Überflutung sollen Schäden gering halten. Die Anpassung an die Natur ermöglicht langfristig die größte Schadensverminderung."

Vertane Chance

Leider ist zu konstatieren, dass nachhaltiger , ökologischer Hochwasserschutz, der sich an den Ursachen der Entstehung von Hochwasser orientiert und damit den Flüssen und Auen dauerhaft mehr Raum gibt, kaum eine Rolle im Verwaltungshandeln der zuständigen staatlichen Behörden und dem daraus entspringenden Maßnahmenkatalog der länderspezifischen Hochwasserschutzkonzeptionen spielt. Im Gegenteil, Hochwasserschutz in der Bundesrepublik besteht fast ausschließlich im weiteren technischen Verbau unserer Bäche und Flüsse, der im Bau von riesigen Hochwasserrückhaltebecken kulminiert. Das hat mehrere Ursachen, die im Folgenden aufgrund eigener Betroffenheiten - die Renaturierungsflächen des Naturschutzverbandes Sachsen e .V. sollen für den geplanten Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oberbobritzsch geopfert werden - beispielhaft für Sachsen aufgezeigt werden sollen.

Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) in Sachsen

Nach dem Hochwasser des Jahres 2002 wurden zwischen 2003 und 2005 durch die Sächsische Landestalsperrenverwaltung (LTV) auf der Basis des § 99b Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz 47 Hochwasserschutzkonzepte für die Gewässer 1. Ordnung erstellt.

Erklärtes Ziel der Hochwasserschutzmaßnahmen in den HWSK ist der Schutz der Bebauung bei einem hundertjährigem Hochwasser (HQ 100) oder weniger. Im Vergleich: das Hochwasser des Jahres 2002 liegt etwa bei einem HQ 250-300. Mit anderen Worten – vor einem ähnlichen Ereignis wie der Flut 2002 schützen die geplanten Maßnahmen nicht.

Im Wesentlichen beinhalten die HWSK Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes wie Deicherhöhung oder – Neubau, Bau von Ufermauern, Brückenaufweitungen sowie die Ertüchtigung vorhandener und der Bau neuer Hochwasserrückhaltebecken.

Die Erweiterung des Retentionsraumes der Flüsse durch Rückbau von Deichen dagegen besitzt in diesem Konzept des Freistaates Sachsen nur eine sehr untergeordnete Bedeutung.

Die vom Hochwasser 2002 geschaffenen ökologisch wertvollen Strukturen an den Fließgewässern (Aufweitungen, Schotterbänke, neue Flussarme) wurden zwar als solche in den Konzepten erwähnt und als erhaltenswert beschrieben – in der Fakten schaffenden Realität der „Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahmen“ der staatlichen Landestalsperrenverwaltung jedoch entsprechend bis auf vernachlässigbare Reststrukturen wieder beseitigt.

Auch vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen im Einzugsgebiet sowie im Umfeld der Flüsse entsprechend § 31d WHG, die vor allem den natürlichen Rückhalt abfließenden Wassers in der Fläche stärken können, wie z.B. Flächenumnutzungen (Wiederbewaldung, Entsiegelungen), Renaturierung von Quellbereichen, Offenlegung von Nebenbächen oder örtliche Versickerungsmaßnahmen (Rigolensystem), wurden zwar als Möglichkeit erwähnt, sind jedoch kein Bestandteil der staatlichen Maßnahmekonzepte geworden - ebenso wenig wie die Renaturierung von Bächen und Flüssen (Reaktivierung von Altarmen und Mäandern, Uferaufweitungen, Rückbau von aufstauenden Schwellen und Wehren).

Denn der größte Teil dieser Maßnahmen müsste im Bereich von Gewässern 2. Ordnung umgesetzt werden, für diese liegt jedoch die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Die Gemeinden wiederum müssten HWSK 2. Ordnung erstellen – was sie bis heute nicht getan haben (ob aus fachlicher Überforderung oder aus finanziellen Engpässen – darüber lässt sich nur spekulieren ...).

Und obwohl aktuell also nur ein „Torso“ aus Konzepten und Maßnahmen für die Fließgewässer vorliegt, schwerpunktmäßig eng an den Grenzen der Gewässer 1. Ordnung angebunden und ohne Vor- und Hinterland beachtet zu haben, entfalten die HWSK 1. Ordnung nach ministerieller Absegnung bereits jetzt ihre alternativlose Wirkung in Form von losweise aufgeteilten, planfeststellungspflichtigen Genehmigungsplanungen für ausschließlich technische Hochwasserschutzmaßnahmen.

Hochwasserrückhaltebecken (HRB)

Hochwasserrückhaltebecken sind Bestandteil jedes staatlichen Hochwasserschutzkonzeptes in Sachsen. Sie sind die einzige Lösung des staatlichen Planungsträgers  für überregionale Hochwasserschutzmaßnahmen und werden in der Regel auch so in den Medien dargestellt (siehe Pressemitteilung Freie Presse vom 02.02.2009 ).

Die nachfolgenden Sachverhalte wurden exemplarisch dem Scoping-Termin zu den Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch und Mulda vom 14.05.2008 entnommen. So oder so ähnlich laufen gegenwärtig überall in Sachsen Planungen an, deren Ziel die Errichtung größerer Stauwerke (über 100.000 m³ bis 10 Mill. m³ ) sind.

Das Hochwasserschutzkonzept Los 4 (Freiberger Mulde und Bobritzsch), fertiggestellt im Jahr 2004, zog, ähnlich wie die weiteren Lose in ganz Sachsen, unter dem in Abschnitt 1 dargestellten, verengten Blickwinkel die Schlussfolgerung, dass sich ein überregionaler Hochwasserschutz nur durch Wasserrückhalt in Hochwasserrückhaltebecken erreichen lässt. Dafür wurden in diesem Los neun prinzipiell geeignete Standorte für sogenannte Trockenbecken benannt.

Diese neun Standorte wurden nachfolgend durch die LTV in einem „vertieften gesonderten Maßnahmenprogramm“ im Jahr 2005 nochmals untersucht und im Ergebnis auf zwei Standorte reduziert – Oberbobritzsch (Bobritzsch) und Mulda (Chemnitzbach mit Überleitstollen von der Freiberger Mulde). Beide Standorte zusammen sollen nach Meinung der LTV eine Scheitelreduzierung bei Nossen um 30 % erbringen, womit eine Vorgabe der Hochwasserschutzkonzeption angeblich erfüllt werden könnte.

Da die ausgewählten potenziellen Standorte von Hochwasserrückhaltebecken innerhalb von FFH-Gebieten liegen und man staatlicherseits nicht leugnen kann, dass Beeinträchtigungen der Gebiete nicht auszuschließen sind, wurde im Vorfeld des Scoping-Termines durch den staatlichen Planungsträger LTV eine sogenannte "wasserwirtschaftliche Alternativenprüfung" ausgereicht.

Nach deren Aussage „hat die LTV in einem ersten Schritt untersucht, ob es aus wasserwirtschaftlicher Sicht Alternativen zum Bau von HRB überhaupt und zu den geplanten Standorten gibt, die die Zielvorgaben des HWSK gleichwertig erreichen“.

Zielvorgaben des HWSK bedeutet– siehe oben – ausschließlich technischer Hochwasserschutz an Gewässer 1. Ordnung. Unter dieser Prämisse ist auch das Ergebnis der sogenannten Alternativenprüfung zu verstehen, denn sie schließt ja von vornherein alles aus, was Wasserrückhalt in der Fläche umfasst. Und mit diesem Ansatz kommt natürlich nur das gleiche heraus, was schon das HWSK und das vertiefte gesonderte Maßnahmenprogramm der LTV zum Ergebnis hat, denn die Grundlage der Schlussfolgerung ist die Schlussfolgerung selbst respektive andersherum (oder volkstümlich ausgedrückt- da beisst sich die Katze in den eigenen Schwanz).

Eine wirkliche Alternativenprüfung hat es also nie gegeben. Denn sie würde voraussetzen, dass eine ganzheitliche Betrachtung für alle Fließgewässer und deren Einzugsgebiete, d.h. für Gewässer 1. Ordnung (Verantwortlichkeit Freistaat Sachsen) und 2. Ordnung (Verantwortlichkeit die jeweilige Kommune)  angestellt wird.

So wie die Dinge liegen, sieht es aber nicht danach aus. Im Gegenteil. Nach der üblichen Salamitaktik bei Großplanungen werden erst einmal Fakten an den Flüssen 1. Ordnung geschaffen, um dann im Nachgang auch noch die Flüsse und Bäche 2. Ordnung technisch anzupassen.

Die Geschichte des Hochwasserschutzes zeigt aber, dass dies noch nie funktioniert hat.

Wie ist die Wirkung und der Schutz durch Hochwasserrückhaltebecken zu bewerten?

Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Ansatz eines Schutzes bis zu einem HQ 100 sehr kritisch zu sehen ist. Er suggeriert den von der Flut 2002 Betroffenen eine Sicherheit, die dieser Schutzstatus  nicht zu leisten vermag. Denn bei einem Hochwasser größer HQ 100 sind alle, mit sehr viel Steuergeld bezahlten Maßnahmen wirkungslos.

Hochwasserrückhaltebecken halten nur eine definierte Wassermenge zurück. Ist das Becken voll, kann es nicht in kurzer Zeit und ohne Schäden für die Unterlieger entleert werden. Sollte es länger regnen oder es regnet innerhalb der Zeit, die eine Entleerung benötigt, ein zweites oder drittes Mal, läuft das Becken ungesteuert über - und zwar über die Hochwasserentlastung. Der Hochwasserschutz ist in diesem Fall gleich Null.

Dass dies gar keine so abwegigen Betrachtungen sind, zeigt die folgende Pressemitteilung vom 27.03.2009 über das geplante Hochwasserrückhaltebecken Neuwürschnitz am Beuthenbach südlich der A 72. Das etwa 1 Mill. m³  fassende Trockenbecken benötigt nach Vollstau 12 Tage, um schadlos ablaufen zu können. Das HRB Oberbobritzsch ist für fast 5 Mill. m³ ausgelegt – wie lange wird dessen Entleerung wohl dauern ?

Hochwasserrückhaltebecken halten zu viel Wasser zurück bzw. geben dem Fluss im Jahreslauf zu wenig Wasser ab. Nach den ausgereichten Unterlagen für das HRB Oberbobritzsch ist z.B. vorgesehen, das als Trockenbecken konzipierten HRB bereits bei einem HQ 2 einzustauen. Das bedeutet, dass auf weite Strecken die natürliche Flussdynamik unterhalb des Beckens im betroffenen FFH-Gebiet schwer beeinträchtigt wird.

Jedes Hochwasserrückhaltebecken unterbricht die Durchgängigkeit des Fließgewässers, denn der Fluss fließt durch das Bauwerk direkt hindurch (im Hauptschluss). Dafür werden technische Durchlässe durch den Damm konzipiert, die einen Regelmechanismus für Anstau bzw. Absenkung beinhalten. Das setzt enge Grenzen für eine naturnahe Gestaltung.

Dass das Thema Mittelpunkt vieler Forschungsvorhaben und Fachliteratur ist, beweist, wie wenig zufriedenstellend die hochtrabend als Ökodurchlass bezeichneten technischen Durchflussrinnen funktionieren.

So oder so, der Fluss wird streckenweise kanalisiert und möglicherweise auch in einen lichtlosen Stollen geleitet, denn ein großes HRB mit Dammhöhen über 15 m benötigt einen Damm mit einer breiten Aufstellfläche, so dass eine Dammschlitzung für einen offenen Durchlass nicht möglich ist. In Oberbobritzsch beispielweise ist ein etwa 17 m hoher Damm geplant, dessen Aufstellfläche ca. 85 m breit ist. Für die "Ökotunnel" gibt es keine Referenzprojekte. Nach eigenen Worten betritt die LTV Sachsen mit der geplanten Errichtung von Anlagen dieser Größenordnung Neuland. Erst nach Inbetriebnahme der HRB soll die Funktionsfähigkeit in ökologischer und wasserbaulicher Hinsicht im Rahmen eines Monitoringprogramms überwacht werden und ggf. weitere Modifizierungen erfolgen.

Der Damm riegelt nicht nur ökologisch den Talraum ab, sondern auch visuell. Es mag Zeiten gegeben, wo die Gesellschaft im Rausch der Technikentwicklung Betonmauern und Schüttdämme als „schön“ empfunden hat, weil der dahinter stehende Nutzen und die damit verbundenen Hoffnungen auf Wohlstand die Ästhetik überlagern. Inzwischen weiß man aber um die Doppelköpfigkeit der Technik.

Und auch die viel gepriesenen Wohltaten traten nicht immer so ein bzw. wurden regelmäßig durch ihre Schattenseiten übertroffen, so dass man nicht mehr vorbehaltlos alles bejubelt, was technischer Fortschritt heißt. Die natürliche landschaftliche Schönheit einer Flussaue wird von der bewußten Mehrheit der Menschen inzwischen als Eigenwert begriffen, der an anderer Stelle nicht wieder herstellbar ist, wenn er für ein Projekt geopfert wird.

Die o.g. Pressemitteilung für das Becken Niederwürschnitz erhellt zudem ein weiteres Problem - der staatliche Planungsträger „muss noch mit den Eigentümern klarkommen“. In diesen (für uns diskriminierenden) Worten zeigt sich der „besondere“ Respekt des staatlichen Vorhabensträger Landestalsperrenverwaltung vor privatem Flächeneigentum und dessen Verantwortung.

Es ist nämlich nicht so, dass nach einem Einstau des Trockenbeckens (wie gesagt bereits bei einem HQ 2) danach die Fläche wieder so aussieht wie zuvor, auch wenn dies die Behauptung „dabei bleibt die Auefläche in ihrem bisherigen, natürlichen Zustand erhalten, abgesehen von den Aufstandflächen der Dämme“ des HWSK Los 4 im Kapitel 8 suggeriert.

Jeder Einstau bringt Sedimenteinträge, die dem Fluss im weiteren Verlauf fehlen (weswegen er sich dann noch mehr eintieft, noch schneller fließt und noch größere Schäden anrichten kann). Diese Sedimente bleiben im Becken und bilden mit der Zeit eine hohe, mit Geröll versetzte Schlammschicht. Egal, ob es sich vorher um schützenswerte Biotope wie einen naturnahen Flusslauf, Uferstauden oder Sumpfwiesen handelt oder um landwirtschaftlich nutzbare Flächen – diese Strukturen sind für immer dahin.

Beweis:

Gefülltes Hochwasserrückhaltebecken Reinhardtsgrimma (Hochwasser im August 2002):

Bildnachweis: Wikipedia, Bildbeschreibung: Quelle: Archiv Harald Weber / harald-weber.info, Fotograf: Harald Weber Hawedi, Datum: 13.08.2002

Leeres Hochwasserrückhaltebecken Reinhardtsgrimma (nach dem Hochwasser im August 2002, 

der Schlamm an den Bäumen zeigt die Füllhöhe wenige Tage vorher):

Bildnachweis: Wikopedia, Quelle: Archiv Harald Weber / harald-weber.info, Fotograf: Harald Weber Hawedi, Datum: 22.08.2002

Selbst wenn eine Wiese auf dem Schlamm wächst, ist sie nicht mehr nutzbar, da der Schlamm hohe Konzentrationen von giftigen Stoffen wie Arsen, Cadmium und Blei aufweist, die im Erzgebirge der natürlichen Geologie geschuldet sind. Sollte eine Beräumung der Ablagerungen erfolgen, müsste dieser Schlamm – so sagt es der Gesetzgeber in seinem Abfallrecht - als überwachungspflichtiger Abfall auf einer Sondermülldeponie abgelagert werden. Und da haben dann die Beschäftigten der staatlich eingebundenen Entsorgungsgesellschaften ein einkommenssicheres, steuerfinanziertes Betätigungsfeld ...

Gibt es wirklich keine Alternativen zu Hochwasserrückhaltebecken?

Natürlich gibt es Alternativen. Diese sind jedoch mit Arbeit und Argumentationsaufwand verbunden. Eine einzelne Maßnahme führt auch nicht zum Erfolg, vielmehr muss nachhaltiger Hochwasserschutz eine gesellschaftliche Dimension erhalten, um erfolgreich zu sein. Das Hochwasserereignis 2002 war ein solcher Zeitpunkt, der einen übergreifenden gesellschaftlichen Konsens möglich gemacht hätte, wenn sich die staatlichen Institutionen und Behörden dazu bekannt hätten.

Allein, die Möglichkeit wurde vertan, indem im Zuständigkeitsdickicht der Gewässer 1. und 2. Ordnung eine Gesamtbetrachtung und –leitung unmöglich war und das Denken der Verantwortlichen – auf allen Ebenen – allein auf technische Maßnahmen ausgerichtet war. Selbst die zögernden Ansätze nach der Oderflut 1999, die im Nachgang des Ereignisses als dauerhafte Lösung den Flüssen mehr Raum forderten, waren in Sachsen nicht wirklich angekommen. Vielmehr wurden mit Geldern aus dem staatlichen Hochwasserschadenbeseitigungsfonds ökologisch wertvolle Aufweitungen, Schotterablagerungen, Altarmanbindungen und Mäandrierungen der Flüsse schnellstens wieder beseitigt

Und auch die aktuell forcierten technischen Lösungen Deicherhöhung, Ufermauern und Hochwasserrückhaltebecken bedienen die Philosophie des „weiter so wie bisher“. Selbst die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, in denen eine Bebauung eigentlich ausgeschlossen werden sollte, führt in der Praxis der kommunalen Bauleitplanung immer wieder und immer noch zu "Ausnahme"regelungen, so dass sich das Schadenspotenzial im Überschwemmungsgebiet weiter erhöht – im Glauben, man wäre nach Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen beim nächsten Mal gut geschützt. Wie schnell der am Fluss wohnende Bürger vergisst, zeigen auch die nach der Flut 2002 neu deponierten Ablagerungen wie Komposthaufen, Abfälle, Bretterstapel und Schuppen im eigentlich freizuhaltenden Uferstreifen. Sie waren es vor allem, die sich im Jahr 2002 bevorzugt bei Brücken und Wehren auftürmten und zu verstärktem Anstau und einer weiteren Erhöhung des Schadenspotentials in den Siedlungen beitrugen.

Wie sehen die Alternativen zu Hochwasserrückhaltebecken aus?

Es gibt zwei Grundregeln – erstens das Wasser in der Fläche zurückhalten und zweitens - den Flüssen und Bächen ihren ursprünglichen Raum geben.

Ersteres erreicht man durch die Renaturierung der Quellbereiche sowie die konsequente Wiederbewaldung dieser Standorte sowie der Hangbereiche mit standortgerechtem Laubwald.

Als zweites ist die Herausnahme aller Bachverrohrungen und –verbauungen und die Wiederherstellung der ursprünglichen Fließgewässerläufe im Quer- und Längsprofil einschließlich der natürlichen Gewässerrandstreifen erforderlich. Die Senken (Bachtälchen) und Auen sind zusätzlich mit einem standortgerechten Auwald zu bepflanzen.

Die Potenziale der Landschaft im Einzugsgebiets der Bobritzsch, für welches das Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch geplant werden soll, zeigt das Luftbild, Darin dargestellt sind alle verrohrten Bachläufe außerhalb der Siedlungen (dunkelblau) und deren Quellbereiche (orange), die sich bevorzugt auf den fast vollständig entwaldeten Hochflächen des Osterzgebirges befinden.

Das Renaturierungsprojekt Bobritzsch des Naturschutzverbandes Sachsen e.V. - geplanter Standort des Hochwasserrückhaltebeckens Oberbobritzsch

Der Naturschutzverband Sachsen e.V. hat in diesem Gebiet bisher als einziger Maßnahmen für den Wasserrückhalt umgesetzt. 

Auf 17 ha wurde in den Jahren 1997/98 auf den Eigentumsflächen des Vereins ein standortgerechter Laubwald im Hangbereich sowie im Auenbereich der Bobritzsch gepflanzt. Weitere 3 ha wurden für 20 Jahre zur Biotopanlage stillgelegt. Im Jahr 1995 konnten ein Wiesenteich renaturiert und eine ehemalige Feuchtwiese wiedervernässt werden. Im Rahmen seines Renaturierungsprojektes "Bobritzsch" sind weitere Maßnahmen geplant, u.a. auch die Renaturierung eines Teilabschnittes der ausgebauten und begradigten Bobritzsch vor der Ortslage Oberbobritzsch zu einem vielarmigen, mäandernden und strukturreichen Fluss.

Es ist eine Ironie der Geschichte, dass genau auf diesen renaturierten Flächen das Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch geplant wird. Mit der Realisierung des Beckens würde ein Großteil des gepflanzten Waldes sowie eine mehr als 10jährige ununterbrochene Sukzessionsentwicklung von Auenflächen der Bobritzsch regelrecht "untergehen" bzw. unter dem Aufstandsbereich des Dammes verschwinden. 

Laufende Planungsverfahren für Hochwasserrückhaltebecken

Zielabweichungsverfahren

Für die Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch und Mulda laufen seit dem 1.10.2009 zwei sogenannte Zielabweichungsverfahren (ZAV) nach § 17 SächsLPlG i.V.m. § 28 ROG. Hintergrund ist, dass beide Beckenstandort aufgrund ihrer Lage in FFH-Gebieten die Ziele der Landesplanung (Regionalpläne) verfehlen. Die betroffenen Gebiete sind als Vorranggebiete für Natur und Landschaft ausgewiesen. Im Rahmen der regionalplanerischen Vorprüfungen, die i.Ü. drei weitere Beckenstandorte als zulässig im Sinne der Landesplanung erklärt haben, wurden daher die HRB Oberbobritzsch und Mulde aufgrund der zu erwartenden Eingriffe in die Erhaltungsziele der FFH-Gebiete "Bobritzschtal" und "Oberes Freiberger Muldental" NICHT in den Regionalplan aufgenommen. 

Dagegen wendet sich nunmehr das durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beantragte Zielabweichungsverfahren, welches im Rahmen einer Anhörung den anerkannten Naturschutzverbänden BUND Landesverband Sachsen e.V. und Grüne Liga Sachsen e.V. sowie dem Flächeneigentümer Naturschutzverband Sachsen e.V. zur Stellungnahme ausgereicht wurde.

Die gemeinsame Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände findet sich im Wortlaut als word-Dokument hier: 

- Stellungnahme für das HRB Oberbobritzsch vom 28.10.2009

- Stellungnahme für das HRB Mulda vom 3.11.2009 

- ergänzende Stellungnahme für die HRB Oberbobritzsch und Mulda vom 5.11.2009

Im Fazit werden beide Becken durch die anerkannten Naturschutzverbände und den Naturschutzverband Sachsen e.V. aus naturschutzfachlichen Gründen (weitreichende Verstöße gegen FFH-Recht und Artenschutz) als auch wegen der fehlenden Alternativenprüfung (Alternativen im Sinne der oben genannten Möglichkeiten in der Fläche sowie an Gewässern 2. Ordnung) abgelehnt. 

Speziell für die Bobritzsch heißt es in der Stellungnahme:

Der Planungsträger ist gut beraten, wenn er seine Bemühungen auf einen nachhaltigen Hochwasserschutz im o. beschriebenen Sinne in den Agrarfluren des Einzugsbereichs der Freiberger Mulde bis zum Pegel Nossen und darüber hinaus verwenden würde. Dies sollte auch die Beräumung der vielen illegal an den Gewässern eingebrachten Bauten und Ablagerungen beinhalten. Auch wäre er gut beraten, wenn er eine aktive Umsiedelungspolitik an besonders hochwassergefährdeten Bereichen betreiben würde. 

Die Bobritzsch als einer der letzten nicht von einem talsperrenähnlichen Bauwerk beeinträchtigten Fließgewässer 1. Ordnung des Erzgebirges dagegen ist für das Vorhaben tabu.

Anhörung zu den geplanten Kohärenzmaßnahmen im Zielabweichungsverfahren

Vor der Entscheidung über den Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung wurden den Naturschutzverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme zu den von der Landestalsperrenverwaltung geplanten Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des ökologischen Netzes Natura 2000 gegeben. Dazu wurde ein 47-Seitiges Planwerk durch die Arge Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH/Böger +Jäckle & Partner Ingenieurgesellschaft mbH verfasst, was eigentlich nicht als Informationsgrundlage bezeichnet werden kann. Nach der Methode "Friss oder Stirb" und hanebüchener Mathematik werden den Naturschutzverbänden völlig unzureichende Informationsbrocken hingeworfen, in deren Ergebnis die erreichte Kompensation der Beeinträchtigungen sowohl für einen (!) betroffenen Lebensraumtyp des FFH-Gebietes Bobritzschtal als auch für zwei (!) betroffenen Tierarten behauptet wird. Dabei scheuen sich die Planverfasser auch nicht, Äpfeln mit Birnen zu vergleichen, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten, oder parallel laufende Planungen mit erheblichen kumulativen Wirkungen zu verschweigen.

Hier ist die Stellungnahme vom 26.2.2010 zu den Kohärenzmaßnahmen im vollen Wortlaut zu lesen.