Wie im Landkreis Mittelsachsen ein Flächennaturdenkmal (FND) verschwinden soll ....

Im Jahr 1996 wurde durch das Landratsamt Freiberg im Gemeindegebiet Großschirma das Flächennaturdenkmal (FND) "Hasenborn" ausgewiesen (siehe Verordnung). Es bestand aus einem kleinen, naturnahen Stillgewässer mit umgebenden Feuchtwiesen und Magerrasen und sollte u.a. als ungestörtes Fortpflanzungsgebiet für verschiedene gefährdete Amphibienarten dauerhaft erhalten werden. Verboten wurden daher die Änderung der Grundstücksnutzung und z.B. das Beseitigen von Uferbewuchs, Feuchtgebietsvegetation und Gehölzen. 

Hier einige Fotos aus dem Jahr 1994:

Feuchtwiese unterhalb Teich 1994 Teich im Sommer 1994 Teich im Winter 1994

Der Zustand sollte jedoch keine 14 Jahre halten. Im Mai des Jahres 2008 wurden von unserem Verein und weiteren ehrenamtlichen Naturschützern Wegausbaumaßnahmen, Abgrabungen und Verfüllungen am FND festgestellt und beim Landratsamt Freiberge zur Anzeige gebracht.

Nachdem sich 6 Monate nichts bewegte, griff im November 2008 die Presse das Thema auf. Der interessierte Leser konnte eine Freizeiteinrichtung erkennen, zu der das FND "entwickelt" worden war.

Presseartikel 6.11.2008

Der Teich - ein nach § 26 SächsNatSchG besonders geschütztes Biotop - wurde als Badeteich ausgebaggert, die Ufer begradigt, die Ufervegetation beseitigt und es gibt auch eine "Möblierung", bestehend aus Partytisch, mehreren Bänken und einer Einstiegsleiter.

Schwimmteich 2008 Einstieg 2008 Ausgleichsmaßnahme 2008 - trocken gefallener Tümpel

Leider hat das mit dem ursprünglichen FND und dem besonders geschützten Biotop nach § 26 SächsNatSchG nichts mehr zu tun.

Mit Schreiben vom 26.11.2008 forderten wir deshalb Herrn  Landrat Uhlig (gegenwärtig CDU, vormals ALLIANZ unabhängiger Wähler, vormals parteilos, vormals SED) persönlich auf, den ursprünglichen Zustand des FND wieder herstellen zu lassen und ein dienstaufsichtliche Prüfung der damit befassten Mitarbeiter zu veranlassen.

Erst am 25.3.2009, also ganze 4 Monate später und nach einer weiteren schriftlichen Nachfrage hatte Herr Landrat Uhlig (gegenwärtig CDU, vormals ALLIANZ unabhängiger Wähler, vormals parteilos, vormals SED) eine Antwort für uns. Demnach hätte der Pächter der Fläche bereits 2007 die Umgestaltung des FND vorgenommen. Anstatt diese der FND-Verordnung widersprechenden Maßnahmen zu unterbinden und den Rückbau zu fordern, wurden jedoch durch die Untere Naturschutzbehörde mit dem Bürgermeister Großschirma und dem Pächter - einem mittelständischen Baunternehmer - "Gespräche geführt" und eine "Ausgleichsmaßnahme" angeordnet.

Die "Ausgleichsmaßnahme" bestand darin, dass in die ehemalige Feuchtwiese unterhalb des nun als Schwimmbecken ausgeformten Teiches ein neues Stillgewässer hineingebaut wurde (siehe rechtes Foto oben). Geländegestaltungen, Möblierung und Teichausbau konnten bleiben.

Jedoch hält das "Stillgewässer " das Wasser nicht und fällt die meiste Zeit des Jahres trocken....

Zitat aus dem Schreiben von Herrn Landrats Uhlig (gegenwärtig CDU, vormals ALLIANZ unabhängiger Wähler, vormals parteilos, vormals SED):

"Soweit Sie mich auffordern alles zu tun, dass das Flächennaturdenkmal Hasenborn erhalten bleibt, weise ich darauf hin, dass selbstverständlich die Verwaltung des Landratsamtes alles Erforderliche veranlasst, um entsprechend der gesetzlichen Lage schützenswerte Flächen als solche zu erhalten."

Was von diesen Worten zu halten ist, zeigte sich im Oktober 2009. Da erhielten plötzlich die anerkannten Naturschutzverbände aus dem Landratsamt Mittelsachsen den Entwurf einer Rechtsverordnung, in welcher das FND Hasenborn aufgehoben werden soll. Begründet wurde das mit dem Hinweis, "dass eine Unterschutzstellung einer oder weniger willkürlich zusammengefassten Vielzahl von Biotopen (Biotopkomplex) zu einem FND nicht zulässig ist."

Und weiter wird von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mittelsachsen ausgeführt:

"Bei der fachlichen Überprüfung wurde festgestellt, dass der Bachlauf ober- und unterhalb des Teiches völlig trocken gefallen ist, sowie der untere Teich kein Wasser mehr führt (das ist der Teich, den die Behörde als Ausgleichsmaßnahme gefordert hatte ! - Anmerkung von uns) und abgesehen von einigen einzelnen Rohrkolbenpflanzen keine biotoptypische Vegetation aufweist und damit die Besonderheit für ein FND grundsätzlich fehlt."

In der gemeinsamen Stellungnahme von Grünen Liga Sachsen e.V., BUND Landesverband Sachsen e.V. und Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Sachsen e.V. wurde das Ansinnen abgelehnt und nochmals die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gefordert.

Auch die Landesdirektion Chemnitz wurde tätig und die Presse hakte am 21.1.2010 nach. Offenbar wurde dem Landratsamt Mittelsachsen eine Rüge erteilt. 

Vielleicht ist es noch nicht aufgefallen, aber der Schutzstatus eines FNDs lässt sich nicht so schnell verändern wie die Parteizugehörigkeit...

Wir bleiben am Vorgang weiter dran und berichten auf unserer Seite weiter.