Verlegung der B 173 bei Flöha  - unser Kampf gegen die Zerstörung der Flöhainsel und den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz

Vorgeschichte

Am 11.12.2007 hat das Regierungspräsidium Chemnitz  mit dem Az. 14-0513.26/2004.009 den Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Bundesstraße B 173 bei Flöha ausgefertigt. Das Anhörungsverfahren lief damit über 3 Jahre. Die große Kreisstadt Flöha liegt ca. 10 km östlich von Chemnitz. Inhalt der geplanten Baumaßnahme  ist der Neubau der B 173 auf einer Länge von 5760 m einschließlich aller erforderlichen neuen Anbindungen mit insgesamt von etwa 5700 m sowie der Errichtung von 12 Brücken. Im Stadtbereich Flöha handelt es sich nicht um eine Ortsumgehung im klassischen Sinn, sondern eher eine neue "Ortsdurchfahrung" ähnlich einer Hochstrasse, gebündelt mit der Eisenbahntrasse. Den größten Landschaftsverbrauch verursachen jedoch die neuen Strassen und Brücken zur Anbindung an das bestehende Strassennetz. Die längsten Brückenbauwerke sind die Brücke über die Zschopau (ca. 88 m) und die Brücke über das Flöhatal, östlich von Flöha (ca. 273 m). Beide Täler sind als FFH-Gebiete ausgewiesen. Während auch bei der Zschopauquerung eine Bündelung mit der Eisenbahntrasse erfolgt, soll das FFH-Gebiet "Flöhatal" an einem bisher weitgehend ungestörten Talabschnitt zerschnitten werden. 

Während die erste Zielrichtung im Anhörungsverfahren der beiden anerkannten Naturschutzverbände BUND Landesverband Sachsen e.V. und Grüne Liga Sachsen e.V. sowie des Naturschutzverbandes Sachsen e.V. als betroffener Flächeneigentümer die Bemühung war, die fehlende Notwendigkeit des gesamten Straßenneubaus sowie die Verquickung bestimmter Lobbyinteressen darzulegen (siehe hier), befassten sich die nachfolgenden Stellungnahmen der genannten Verbände immer mehr mit einem Bauabschnitt, nämlich dem ökologisch wertvollsten -  der Querung des FFH-Gebietes "Flöhatal". 

Der Naturschutzverband Sachsen e.V. hat seit 2002 in diesem Flöhatalabschnitt ca. 10 ha Eigentumsfläche, inselartig gelegen zwischen dem Flöhafluss und einem Mühlgraben. Die skurrile Geschichte seines Flächenerwerbs wird hier erzählt. Während des Hochwassers von 2002 hat die Flöha einen Deich durchbrochen, seitdem gibt es auf der Fläche des Naturschutzverbandes einen neuen Flussarm. Durch das Engagement des Vereines konnte erreicht werden, dass der Deich nicht wieder geschlossen wurde. Seitdem ist die insgesamt 13 ha große Insel vor den Toren Flöhas wieder an das Hochwasserregime des Flusses angeschlossen. Regelmäßige Überflutungen prägen seit 6 Jahren das Bild der Flächen. Auf den Schotter- und Sedimentablagerungen sowie entlang des neuen Flussarmes hat sich ein Weidenauwald etabliert. Das Gebiet der Flöhainsel hat sich zu einer ungestörten Wildnis entwickelt. Der natürlich entstandene Weidenauwald ist als prioritärer Lebensraumtyp europaweit geschützt. Die noch verbliebenen Ackerflächen wurden 2007 durch den Naturschutzverband in Umsetzung seines Renaturierungsprojektes mit einem standortgerechten Auwald wiederbewaldet. 

Die geplante Neubaustrasse der B 173n soll mittels eines ca. 10 m hohen Brückenbauwerkes unmittelbar über den ökologischen Kernbereich dieses Talabschnittes führen, die neuen Brückenpfeiler stehen an den Ufern der beiden Flöhaarme sowie inmitten des Weichholzauwaldes und der hochwassergeprägten Schotterfluren.

Bereits seit Beginn des Anhörungsverfahrens haben die drei Verbände immer wieder in ihren Stellungnahmen auf die ökologische Wertigkeit und Einzigartigkeit dieses Flussabschnittes hingewiesen und - sofern das Vorhaben nicht fallen gelassen wird - zumindest auf eine andere Variante der Talquerung gedrängt. Im Jahr 2006 wurden daher vom Planungsträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Alternativvarianten entworfen, eine davon (Variante 6) sogar näher untersucht. Keine der Varianten wurde in das Planfeststellungsverfahren eingeführt, da der Planungsträger DEGES selbst zum Schluss kam, dass keine besser sei. Die näher untersuchte Variante 6, die anhand der FFH-Kriterien ganz klar ökologisch günstiger wäre,böte nicht den gleichen Fahrkomfort wie die alte Vorzugsvariante (man kann auf der Brücke nur 70 km/h fahren). Kostenfaktor und bautechnische Schwierigkeiten, die auch ins Feld geführt wurden, waren jedenfalls nach näherer Nachfrage nicht mehr ausschlaggebend. 

So kam es, dass der Planungsträger DEGES die Abwägung gleich mal vorneweg nahm und nur mit der von Anfang an favorisierten Vorzugsvariante in das Planfeststellungsverfahren ging. Einer Variante, die bereits in der Schublade lag, bevor das Hochwasser 2002 in der Flöhaaue neue Fakten schaffen konnte. Und auch das Regierungspräsidium Chemnitz hatte an der Handlungsweise des Planungsträgers DEGES nicht auszusetzen und erteilte den Planfeststellungsbeschluss ohne eine Alternativprüfung für die Eingriffe in das FFH-Gebiet "Flöhatal", ganz so, als gäbe es keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen im prioritären Lebensraumtyp. Möglich wurde das, weil von Anfang an durch DEGES und die beauftragten Ingenieursbüros Biotope, Tiere und Entwicklungsmöglichkeiten der Flöhainsel falsch dargestellt und subtil "kleingeredet" wurden. Nachgewiesene fehlerhafte Kartierungen wurden nur widerstrebend und immer noch nicht richtig korrigiert. Es wirkte sich auch nicht nachteilig aus, dass sich die Bestandsaufnahmen und deren Schlussfolgerungen für das Bauvorhaben immer wieder widersprachen.

Um den Protagonisten des Verfahrens ein Gesicht zu geben, geben wir nachfolgend eine kleine Übersicht der Handelnden.

Wer steht wofür?

Naturschutzverband Sachsen e.V.

Seit 2002 Flächeneigentümer eines 10 ha großen Flurstückes auf der Flöhainsel. Will die Flöhainsel für ungestörte Entwicklungen und ein Rückzugsgebiet für Flora und Fauna bewahren. Klagt deshalb gegen den Planfeststellungsbeschluss

Tobias Mehnert, Flöhainsel

Karl Noltze

Regierungspräsident des RP Chemnitz

Seine Behörde hat den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung der B 173 bei Flöha, welche u.a. die Flöhainsel nachhaltig und erheblich beeinträchtigen würde, am 11.12.2007 ausgestellt.

Quelle: www.rpc.sachsen.de

Quelle: www.floeha.de

Friedrich Schlosser

Oberbürgermeister der Stadt Flöha

Befürwortet die Straße und hofft, dass sich damit sein Traum von einem weiteren Gewerbegebiet im Außenbereich erfüllen wird.

Quelle: www.mdr.de/Sachsenspiegel

Holger Zastrow

Parteivorsitzender der FDP in Sachsen

Spricht angesichts des beim Bundesverwaltungsgericht  erreichten Baustopps durch die Grüne Liga von "Ökodiktatur"

BUND Landesverband Sachsen e.V.

Sieht keine Notwendigkeit für eine Ortsumgehung, hat deswegen ein Alternativprojekt entwickelt und will das Vorhaben aufgrund der massiven Verstöße gegen EU-Recht mit seiner Klage stoppen 

W. Riether, Alternativprojekt BUND

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft

Aufgrund des häufigen Personenwechsels nennen wir ihn den "Springer". Einzige Konstante dieses Amtes ist das fehlende Engagement zur Erhaltung der Flöhaaue

unser Joker

unser JOKER - alle, die uns in unserer Naturschutzarbeit unterstützen - und das werden immer mehr!

Grüne Liga, Beschluss Eilantrag

Grüne Liga Sachsen e.V.

Klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss und hat den Eilantrag mit Beschluss vom 20.5.2008 gewonnen.

Unsere Klage

Am 25.03.2008 wurde durch BUND LV Sachsen e.V., Grüne Liga Sachsen e.V. und Naturschutzverband Freiberg e.V. Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Die Grüne Liga Sachsen e.V. hat weiterhin einen Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage (Eilverfahren) eingereicht, um die Tendenz "zum Fakten-Schaffen" zu verringern.

Am 20. Mai 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Eilverfahren der Grünen Liga Sachsen e.V. mit dem Beschluss beendet, dass die aufschiebende Wirkung der Klage der Grünen Liga Sachsen e.V. gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11. Dezember 2007 angeordnet wird, und zwar für den Bereich der Flöhaquerung. Nunmehr galt es, dass Hauptverfahren zu führen.

Gerichtstermin am 11.11.2009

Am 11.11.2009 wurde im Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Klagen des Naturschutzverbandes Sachsen e.V. , des BUND Landesverbandes Sachsen e.V. und der Grünen Liga Sachsen e.V. verhandelt. Dabei schlug das Gericht einen Vergleich dahingehend vor, dass der Bereich Flöhaquerung aus dem bisherigen Planfeststellungsverfahren herausgelöst wird und ein neues, separates und ergebnisoffenes Verfahren geführt wird, einschließlich aller dafür erforderlichen Fachbeiträge (FFH-Vorprüfung, Artenschutzfachbeitrag, Alternativenprüfung). Die Parteien haben bis 25. November 2009 die Möglichkeit, dem Vergleich zuzustimmen. Wenn nicht, wird das Gerichtsverfahren fortgeführt, indem nunmehr im Detail die naturschutzfachlichen Planunterlagen der Beklagten zum Inhalt gemacht werden. Es ist zu erwarten, dass dabei vor allem die FFH-Verträglichkeitsprüfung, aber auch der Artenschutz nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und demnach der darauf basierende Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 in Gänze nichtig sein kann.