Ortsumgehung Freiberg

Technische Daten

Länge: 13,5 km; Versiegelung 18,735 ha, Waldinanspruchnahme 12,5 ha

Planungsstand: 

im Planfestellungsverfahren, öffentliche Auslegung vom 22.10.2008 bis 20.11.2008

Bislang liegen gegen das Vorhaben insgesamt 276 Einwendungen vor, die sich auf 77 Sachverhalte beziehen. Dazu werden derzeit die Stellungnahmen erarbeitet, die Anfang März 2009 vorliegen sollen. Danach werden in Auswertung der Stellungnahmen Änderungen entsprechend eingearbeitet und Erörterungstermine angesetzt.

Vorhabensträger: Straßenbauamt Chemnitz

Kosten: 65 Millionen Euro mit Mitteln des Infrastrukturprogrammes aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung

Karte

Karte der Ortsumgehung Freiberg

© Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

Ein wenig Vorgeschichte ...

Die Stadt Freiberg hat seit 1990 systematisch den für eine stadtnahe Ortsumgehung vorhandenen Korridor mit Gewerbe- und Wohnbebauungsgebieten zugebaut. Nunmehr soll jetzt die Straße in weitem Bogen um die Stadt durch ökologisch sensibelste und hochwertige Waldgebiete sowie durch das FFH-Gebiet "Oberes Freiberger Muldental" geführt werden. 

Dieses Vorgehen ist deshalb besonders hervorzuheben, da es insbesondere von Seiten des ehrenamtlichen  Naturschutzes seit 1990 nicht an konkreten Hinweisen und Einwänden gegen die immer weiter betriebene verfehlte Stadtentwicklungspolitik hinsichtlich des Zubauens potentieller stadtnaher Trassenschneisen gemangelt hat. Kein Verantwortlicher aus der Stadtverwaltung Freiberg, vom Straßenbauamt Chemnitz und aus dem Landratsamt Freiberg  kann diese Tatsache ignorieren und Unwissenheit vortäuschen.

Vielleicht hat man behördenintern darauf spekuliert, dass Wald, Muldental und alle in diesen Gebieten lebenden Tiere  - sobald es zur konkreten Vorhabensbeteiligung kommt - keine Stimme haben, um sich zu wehren.  

Ganz im Gegensatz zu den Bewohnern des neuen Siedlungsgebietes Wohngebiet Neufriedeburg. Diese bezogen ihr neues Wohngebiet 1996 mit dem Wissen, dass unmittelbar an der Wohngebietsgrenze die Trasse der Ortsumgehungsstraße verläuft. Im Vorfeld der aktuellen Straßenplanung wehrten sich die Bewohner von Neu-Friedeburg vehement aus Lärmschutzgründen gegen eine ortsnahe Straße. Diesen Einwohnereinsprüchen folgend  wurde deshalb die Straßen-Trasse durch die Straßenbauverwaltung ganz weit hinaus in den unverbauten Freiraum (hier Hospitalwald) gedrängt. Und dies mit dem Wissen, dass dieses Vorgehen selbst den Ergebnissen der behördeneigenen Variantenuntersuchung aus dem Jahre 1999 widerspricht. 

Die hohe ökologischen Wertigkeit des Hospitalwaldes, des Tales der Freiberger Mulde und der unmittelbar angrenzenden FFH-Gebietsflächen "Bergbauteiche" festzustellen kam auch die aktuelle Straßenbau-Planung nicht umhin. 

Anstatt daraus aber die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen (sprich Aufgabe der Planungsvorhaben in diesen Bereichen) versucht man wieder einmal mit dem Kopf durch die Wand gegen jede ökologische Vernunft sein Straßenplaner-Gusto durchzusetzen.  

Und es werden schon wieder die populistischen Sprüche ausgewählter Politiker- und Wirtschafts"größen" laut, die von einer Überbetonung des Naturschutzes im Verfahren warnen und die ökonomische Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Freiberg durch Fledermäuse und andere geschützte Arten gefährdet sehen.   

 

und etwas Aktuelles ...

Hier sind nun die wesentlichen Inhalte der im Jahr 2008 verfassten gemeinsamen Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände BUND Landesverband Sachsen e.V. und Grüne Liga Sachsen e.V. im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumgehung Freierg zusammengetragen. Darin werden die (fehlende) Notwendigkeit der Umgehungsstraße, Planungsalternativen und die Auswirkungen der geplanten Straße auf die Natur, insbesondere den Freiberger Stadt- und Hospitalwald, die FFH-Gebiete "Freiberger Bergbauteiche" und "Oberes Freiberger Muldental" sowie auf zahlreiche europäisch geschützte Arten thematisiert.

Trotz der erheblichen Naturschutzeinwände hat die Landesdirektion Chemnitz am 24.02.2010 das Vorhaben ohne Änderungen mit dem Beschluss Az. 32-0513.26/2005.012 planfestgestellt.

Am 23.04.2010 hat deshalb der BUND Landesverband Sachsen e.V. vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss mit Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gestellt, um die Schaffung  vollendeter Tatsachen wie bei der Waldschlösschenbrücke Dresden zu verhindern. Die Klage wird auch von uns begleitet, so dass wir Entscheidungen auf unserer Internetseite zeitnah verkünden können.