
![]() |
Ortsumgehung Flöha - wer braucht sie wirklich? |
|
Hohe Kosten durch unnötiges Bauvorhaben Die Stadt Flöha hat ein innerörtliches Verkehrsproblem. Eine Eisenbahnunterquerung und jeweils eine Brücke über die Flüsse Flöha und Zschopau sind innerstädtische Engstellen, die dem städtischen Verkehrsaufkommen insbesondere bei Bauarbeiten an der B 180 bzw. B 173 nicht mehr gewachsen sind. Eine Vielzahl von Ampelregelungen tun ein übriges, um die Verkehrsteilnehmer zu den Zeiten des Berufsverkehrs zw. 6.30 und 7.30 bzw. 15.30 und 17.00 Uhr in Flöha zu stressen. Die Lösung des Problems könnte der Bau einer zweiten Brücke über die Flöha und die Einrichtung von drei Kreisverkehren sein. Kostenpunkt dafür ca. 3 bis 4,5 Mio. € (siehe Projektvorschlag des BUND LV Sachsen e.V.) Die finanziellen Mittel dafür müsste der Freistaat Sachsen aufbringen. Da die Kassen klamm sind, kam man in Sachsen auf die Idee, aus Mitteln des Flutopferhilfefonds des Bundes eine Umgehungsstraße für Flöha zu finanzieren – Kostenschätzung aktuell: 42 Mio. €. Angesichts der miserablen Haushaltsituation des Staates ist ein solches Ansinnen bereits aus kaufmännischer Sicht völlig daneben – wieso sollen 42 Mio. € ausgeschüttet werden, wenn man mit einem Zehntel des Finanzvolumens bereits den wesentlichen Teil des Problems klären kann ? Zweckentfremdeter Einsatz der Fluthilfemittel als Lösung Mindestens ebenso bedenklich ist die Idee, Fluthilfegelder des Bundes, die nur zur WIEDERHERSTELLUNG der von der Flut 2002 geschädigten Infrastruktur verwendet werden dürfen (siehe Aufbauhilfefondsverordnung vom 24.06.2003) für den NEUBAU einer Umgehungsstraße in Flöha zu verwenden. (Das sieht wohl auch das Bundesministerium der Finanzen als Verwalter des Fluthilfefonds so, denn nach den uns vorliegenden Informationen will man in diesem Hause von Sachsen gar nicht hören, welche Straße mit dem Geld gebaut werden soll, man möchte die Gelder vielmehr „anonymisiert“ an Sachsen ausreichen um so nicht von der Zweckentfremdung der Gelder informiert zu sein). Zweckentfremdet werden die Fluthilfegelder beim Einsatz für die Ortsumgehung Flöha auch deshalb, weil mit deren Bau Hochwassergefahren verschärft anstatt gemildert werden. Denn neben der geplanten Neuversiegelung von Fläche (Gesamtlänge der Straße 5,9 km, Breite ca. 10 m) soll durch die Straße u.a. die Flöhaaue (d e r Hochwasserausbreitungsraum vor den Toren der Stadt Flöha) auf rund 230 m Länge und 40 m Breite durch einen Schüttdamm eingeengt und in den verbleibenden Talabschnitt 9 Pfeiler für ein 270 m breites Brückenbauwerk eingebracht werden. Wieso wird trotz dieser eindeutigen Sachlage das Projekt weiter umgesetzt ? Nun, wir sind der Meinung, dass hinter der Ortsumgehung Flöha die Interessenlage Einzelner zu erkennen ist (die sich natürlich der vorhandenen Entscheidungsstrukturen bedienen und so dem ganzen ein demokratisches „Mäntelchen“ umhängen). Hier zwei exponierte Vertreter: |
|
|
1. Oberbürgermeister Friedrich Schlosser - "glücklos" agierender BM, dessen Bemühungen um die Revitalisierung einer innerstädtischen Industriebrache (hier Alte Baumwolle Plaue) seit 14 Jahren in Zeiten voller Kassen erfolglos geblieben sind und der nun durch die verkehrliche Anbindung genau dieses Standortes mittels Umgehungsstraße in Zeiten knapper Kassen doch noch erreichen will, was er seit seiner Amtseinführung nicht geschafft hat. |
|
|
|
Quelle: www.floeha.de |
|
2. Dr. Simone Raatz, ehemals „Verkehrsexpertin“ der Landtagsfraktion der SPD, die sich auf der Suche nach Wählerstimmen den populistischen Ruf nach einer Umgehungsstraße in Flöha zu eigen gemacht und die durch besonderes Engagement die Bereitstellung von Fluthilfemitteln des Bundes bei ihren Parteigenossen in Berlin erreicht hat |
|
|
|
Quelle: www.simone-raatz.de |
|
Weitere Vertreter insbesondere aus Stadtrat und Stadtverwaltung, die von der Umgehungsstraße z.B. eine Aufwertung ihrer eigenen Grundstücke erwarten können, sind bekannt, werden aber vorerst als sog. „Kleine Lichter“ der Internetgemeinschaft nicht weiter öffentlich vorgestellt. Die "Planungsunterlagen" Ist schon die Mittelbereitstellung bedenklich, belegen die im Juni 2004 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen, dass der Planungsträger (hier DEGES für die Straßenbauverwaltung) ganz offensichtlich die politisch geprägten Wunschvorstellungen für eine Ortsumgehung in Flöha durch eine „zurechtgebastelte“ Planung umsetzen zu können glaubt. Wer Näheres wissen möchte - siehe Stellungnahme unseres Verbandes als betroffener Grundstückseigentümer zur Ortsumgehung Flöha. Fazit: Der Naturschutzverband Freiberg e.V. wird alle Möglichkeiten nutzen, um eine Zerstörung der Flußaue zu unterbinden. Wer uns bei diesem Kampf unterstützen möchte, ist herzlich willkommen (Kontakt: post@naturschutzverband-sachsen.de. Nachtrag: Am 11.12.2007 hat das Regierungspräsidium Chemnitz den Planfeststellungsbeschluss zur B 173, Verlegung Flöha erlassen. Unsere gemeinsamen Bemühungen mit der Grünen Liga Sachsen e.V. und dem BUND Landesverband Sachsen e.V. im Vorfeld des Beschlusses, die Flöhaaue bei Falkenau unberührt zu lassen, sind somit gescheitert. Es bleibt uns demnach nur der Klageweg beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig, um die unsinnige Planung durch gerichtliche Entscheidung zu stoppen. Wir haben deshalb gemeinsam mit der Grünen Liga Sachsen e.V. am 25. März 2008 im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Chemnitz zur B 173 Verlegung Flöha beantragt. Da dieses Verfahren sehr umfangreich ist, haben wir hier für die Klage eine separate Seite erstellt. |
|