Paul´s Teich - ein Flächennaturdenkmal (FND) im Wandel der Zeiten - luftbildtechnisch überwacht, agrarförderrechtlich begleitet ...

In der Freien Presse Ausgabe Freiberg vom 23.03.2010 wurde der offene Brief des BUND Landesverbandes Sachsen e.V. vom 19.03.2010 an das Landratsamt Mittelsachsen über das "Verschwinden" eines weiteren Flächennaturdenkmals im Landkreis Mittelsachsen, dem FND "Paul´s Teich" thematisiert - der Artikel ist hier zu finden.

Der Naturschutzverband Sachsen e.V. hat sich die Mühe gemacht, das "Verschwinden" und die "Steinigung" des FND Pauls´s Teich etwas zu recherchieren...

 

Und hier ist die Geschichte:

In der ausgeräumten Feldflur nördlich von Kleinschirma (Landkreis Mittelsachsen) gab es noch in die späten 90er Jahre hinein eine Grünlandsenke mit feuchten Hochstauden, Feldgehölzen, Lesesteinriegel und einem kleinen Teich - das FND "Paul´s Teich" mit einer Größe von ca. 5000 m² ( hier der Verordnungstext vom 06.09.1995).

FND Pauls Teich 1994

Zahlreiche Verbote der Verordnung bestimmen, dass und wie das Schutzgebiet in der Agrarlandschaft in seinem ursprünglichen Zustand als Rückzugsort für Tiere und Pflanzen zu bewahren ist.

Die Bedeutung solcher Landschaftselemente für den Umwelt- und Naturschutz in der Agrarlandschaft wurde auch in der europäischen Agrarpolitik erkannt. Seit dem Jahr 2003 sind Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze und Feuchtgebiete gemäß der Cross-Compliance-Regelungen der EU (Verordnung (EG) Nr. 1782/2003) zu erhalten. Dieser Erhalt ist Voraussetzung für die Gewährung der Direktzahlungen an die Landwirte.

Damit erhielt das Gebiet von Paul´s Teich einen doppelten Schutz.

Die folgenden Luftbilder belegen jedoch, daß trotz Cross-Compliance-Regelungen der EU Paul´s Teich sukzessive schrumpfte -  von 5000 m² im Jahr 1995 auf 2000 m² im Jahr 2009:

Basiskarte 1999 - 2004

Luftbild 1999 - 2004

Basiskarte 2006 - 2009

Luftbild 2006 - 2009

Und nicht nur das - die ungenutzte Biotopfläche um Pauls Teich wurde zu Ackerland ...

FND Pauls Teich 2010

... und Pauls Teich selbst verlor sein Wasser und seine Gehölze:

Pauls Teich Maerz 2010 Foto 1

Pauls Teich Maerz 2010 Foto 2

Pauls Teich Maerz 2010 Foto 3

Damit sind klare Verstöße gegen die Verbote der Schutzgebietsverordnung des FND festzustellen, vor allem gegen das Verbot von Entwässerungsmaßnahmen und die Schädigung von Gewässer und Feuchtgebiet, was als Ordnungswidrigkeit durch die zuständige untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen zu ahnden ist. 

Weiterhin stellen die Handlungen auch Verstöße gegen die Cross-Compliance-Bestimmungen dar, insbesondere Verstöße gegen das Verbot der Beseitigung von Landschaftselementen wie Feuchtgebiete, Hecken und Feldgehölze. Bei Feststellung derartiger Verstöße besteht die Verpflichtung der Wiederherstellung und es werden die Fördermittelzahlungen des Antragstellers gekürzt - bei Vorsatz erfolgt in der Regel eine Kürzung der gesamten Zahlungen eines Betriebes um 20 %, in besonders schweren Fällen können die Zahlungen auch für mehr als ein Jahr komplett versagt werden.

 

Seit April 2009 weiß die untere Naturschutzbehörde übrigens von den Geschehnissen um Pauls Teich ...

Wir waren gespannt, ob und wie die Behörden diesen besonders schweren Fall zu vertuschen versuchen ....

Nach Mitteilung des BUND Landesverbandes Sachsen e.V. hat das Landratsamt Mittelsachsen mit Schreiben vom 31.03.2010 auf den Offenen Brief geantwortet- die Antwort ist hier zu lesen.

Es fällt auf, dass der Bearbeiter der unteren Naturschutzbehörde (hier Herr Seifert) den 1. Beigeordnete Herr Graetz noch vor Darlegung des Sachverhalts darüber philosophieren lässt, dass keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Ausweisung des Flächennaturdenkmals erkennbar seien. Diese Denke ist  unserer Meinung nach einer Naturschutzbehörde unwürdig. Denn wenn ein FND von einem Naturzerstörer geschändet wurde, ist es die normalste Sache der Welt und Pflicht einer NaturSCHUTZbehörde, alles dafür zu tun, um den Verursacher sofort zu bestrafen und das FND zeitnah wiederherzustellen.