Presseerklärung des Rechtsanwaltes der Grünen Liga Sachsen e.V. Peter Kremer

Bundesverwaltungsgericht untersagt vorläufig die bei Flöha beabsichtigte Querung des Flöhatales

Das BVerwG hat in einer Entscheidung vom 20.05.2008 dem Regierungspräsidium Chemnitz vorläufig untersagt, die geplante Verlegung der Bundesstraße 173 durch das Flöhatal zu verwirklichen. Angesichts der vom Naturschutzverband Freiberg e.V. und der Grünen Liga Sachsen e.V. durch den Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer geltend gemachten schwerwiegenden naturschutzrechtlichen Bedenken weist das Gericht darauf hin, dass ein Bau der Straße bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren unzulässig sei, weil die Gefahr schwerwiegender Beeinträchtigungen insbesondere von europäischem Naturschutzrecht drohe.

Die Naturschutzverbände hatten im Vorfeld des beim BVerwG geführten Eilverfahrens des Regierungspräsidium und den Vorhabenträger, die DEGES, gebeten, bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren auf Baumaßnahmen zu verzichten. Beide hatten dies explizit abgelehnt. Die Naturschutzverbände stellen also fest, dass der jetzige Beschluss alleine darauf zurückzuführen ist, dass das Regierungspräsidium und die DEGES sich einer vernünftigen Verfahrensgestaltung verweigert haben.

Inhaltlich wird in dem Beschluss des BVerwG darauf hingewiesen, dass sich im Hauptsacheverfahren viele schwierige Tatsachen und Rechtsfragen stellen, vor allem zum Gebiets- und Artenschutz auf der Grundlage des europäischen Naturschutzrechts. Durch einen Baubeginn vor der eigentlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren drohe "die Schaffung vollendeter Tatsachen (...), die zur Folge haben könnten, dass gewichtige, auch gemeinschaftsrechtliche geschützte Gemeinwohlbelange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beeinträchtigt werden und naturschutzrechtlich gebotene Verfahrensweisen und Vorkehrungen nicht mit dem Gewicht zum Tragen kommen, das ihnen rechtlich gebührt".

Das BVerwG hat dem Eilantrag der Verbände allerdings nicht komplett stattgegeben. Derjenige Abschnitt der geplanten Verlegung der Bundesstraße 173, der europäische Naturschutzgebiete nicht berührt, also bis zum Knotenpunkt mit der S 223, darf bereits jetzt begonnen werden. Die Verbände warnen allerdings eindringlich davor, hier mit den Bauarbeiten zu beginnen. Denn es steht überhaupt nicht fest, ob es eine andere Variante gibt, die mit europäischen Naturschutzrecht vereinbar ist und verwirklicht werden kann. Die Verbände stellen hierzu fest, dass es der fehlerhaften Verfahrensweise des Regierungspräsidiums Chemnitz und der DEGES geschuldet ist, dass es hierzu bisher keine Feststellungen gibt. Denn die nach europäischen Naturschutzrecht erforderliche Variantenprüfung ist in dem Verfahren, jedenfalls als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens, nicht durchgeführt worden.

Sollte die DEGES mit den Bauarbeiten auf dem südlichen Teilabschnitt bis zum Knotenpunkt mit der S 223 beginnen, riskiert sie, dass hier ein Straßentorso entsteht, für den völlig sinnlos erhebliche Steuermittel verwendet würden. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Naturschutzverbandes Freiberg e.V., Tobias Mehnert: "Die DEGES sollte nun zumindest soviel Vernunft an den Tag legen, mit den Baumaßnahmen insgesamt so lange zu warten, bis klar ist, was das BVerwG dazu sagt. Die heutige Entscheidung ist ein deutlicher Schuss vor den Bug für die Straßenplaner und zeigt, dass die Planung nicht einmal ansatzweise mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt worden ist."

 Beschluss des BVerwG 9 VR 10.08:

Siehe auch unter "Brisantes" - die Vorgänge zur Sicherung der Flöhainsel sowie die Ortsumgehung Flöha.