Der Betonwahn der Wasserbauer2. Hochwasserschutzkonzepte in SachsenNach dem Hochwasser des Jahres 2002 wurden zwischen 2003 und 2005 durch die Sächsische Landestalsperrenverwaltung (LTV) auf der Basis des § 99b Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz47 Hochwasserschutzkonzepte für die Gewässer 1. Ordnung erstellt.Erklärtes Ziel der Hochwasserschutzmaßnahmen in den HWSK ist der Schutz der Bebauung beieinem hundertjährigem Hochwasser (HQ 100) oder weniger. Im Vergleich: das Hochwasser des Jahres 2002 liegt etwa bei einem HQ 250-300. Mit anderen Worten – vor einem ähnlichen Ereignis wie der Flut 2002 schützen die geplantenMaßnahmen nicht.Im Wesentlichen beinhalten die HWSK Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes wieDeicherhöhung oder – Neubau, Bau von Ufermauern, Brückenaufweitungen sowie dieErtüchtigung vorhandener und der Bau neuer Hochwasserrückhaltebecken.Die Erweiterung des Retentionsraumesder Flüsse durch Rückbau von Deichendagegen besitzt in diesem Konzept desFreistaates Sachsen nur eine sehruntergeordnete Bedeutung.Die vom Hochwasser 2002geschaffenen ökologisch wertvollenStrukturen an den Fließgewässern(Aufweitungen, Schotterbänke, neueFlussarme) wurden zwar als solche inden Konzepten erwähnt und alserhaltenswert beschrieben – in derFakten schaffenden Realität der„Hochwasserschadensbeseitigungs-maßnahmen“ der staatlichen Landestalsperrenverwaltungjedoch entsprechend bis auf vernachlässigbare Reststrukturen wieder beseitigt.Auch vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen im Einzugsgebiet sowie im Umfeld derFlüsse entsprechend § 31d WHG, die vor allem den natürlichen Rückhalt abfließenden Wassersin der Fläche stärken können, wie z.B. Flächenumnutzungen (Wiederbewaldung,Entsiegelungen), Renaturierung von Quellbereichen, Offenlegung von Nebenbächen oderörtliche Versickerungsmaßnahmen (Rigolensystem), wurden zwar als Möglichkeit erwähnt, sindjedoch kein Bestandteil der staatlichen Maßnahmekonzepte geworden - ebenso wenig wie dieRenaturierung von Bächen und Flüssen (Reaktivierung von Altarmen und Mäandern,Uferaufweitungen, Rückbau von aufstauenden Schwellen und Wehren).Denn der größte Teil dieser Maßnahmen müsste im Bereich von Gewässern 2. Ordnungumgesetzt werden, für diese liegt jedoch die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Die Gemeindenwiederum müssten HWSK 2. Ordnung erstellen – was sie bis heute nicht getan haben (ob ausfachlicher Überforderung oder aus finanziellen Engpässen – darüber lässt sich nur spekulieren...).Und obwohl aktuell also nur ein „Torso“ aus Konzepten und Maßnahmen für die Fließgewässervorliegt, schwerpunktmäßig eng an den Grenzen der Gewässer 1. Ordnung angebunden undohne Vor- und Hinterland beachtet zu haben, entfalten die HWSK 1. Ordnung nach ministeriellerAbsegnung bereits jetzt ihre alternativlose Wirkung in Form von losweise aufgeteilten,planfeststellungspflichtigen Genehmigungsplanungen für ausschließlich technischeHochwasserschutzmaßnahmen.Vertane ChanceAngesichts der Hochwasserschutzkonzepte in Sachsen wird erkennbar, dass der Freisaat die an sich unbedeutendste Säule eines nachhaltigen Hochwasserschutzes, den technischenHochwasserschutz, nicht nur prioritär, sondern fast ausschließlich behandelt. Der Freistaat Sachsen will 1.100 Mill.€ EU-Gelder bis 2015 in technischeHochwasserschutzmaßnahmen für einen zweifelhaften HQ100-Schutz investieren. Da derFreistaat aber den technischen Hochwasserschutz als Motor für die lahmende Bauindustrie unddamit als konjunkturbelebende Maßnahme nutzt, ist das Vorhaben offensichtlich staatstragend(große Bauprojekte suggerieren Aufschwung und es wächst das BIP).Die Wiederherstellung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens des Bodens (z.B. Öffnen vonDrainagen, Verschließen von Entwässerungsgräben, Wiederbewaldung usw.) wird vom Freistaat Sachsen auf die private Initiative Einzelner verlagert. Da soll sich der private Flächeneigentümergegen den Pächter durchsetzen, der aber gar kein Interesse z.B. an Vernässung oderBepflanzung hat, weil diese Flächen natürlich dann nicht oder nur noch schlecht nutzbar sind.Auf diese Art muss die erste Säule des Hochwasserschutzes zwangsläufig auf der Streckebleiben. Bezeichnender Weise setzt der Staat noch nicht einmal auf seinen Eigentumsflächen dieZielstellungen für Hochwasserschutz in der Fläche um. Die Sächsische Immobilienverwaltung,beim Finanzministerium angesiedelt, verpachtet Acker- und Grünland in Größenordnungen anLandwirtschaftsbetriebe anstatt diese Flächen für Gewässerrenaturierungen oderWiederbewaldungen einzusetzen.Anmerkungen:Der moderne Hochwasserschutz basiert auf einem Drei-Säulen-Modell:•Stärkung des natürlichen Wasserrückhalts in der Fläche•Hochwasservorsorge•technischer HochwasserschutzWenn man davon ausgeht, dass vorFluterereignissen (HQ200-300) wie2002 sowie 2010 (Lausitz) jede Artvon Hochwasserschutz versagt, istes unverantwortlich, wenn man derBevölkerung mit demstaatlicherseits geplantentechnischen Hochwasser-schutzpaket für ein (rein theoretischermitteltes) HQ100 einezweifelhafte Sicherheit vorgaukelt.Die Wirkungslosigkeit des HQ100-Schutzes wurde an der Neiße inOstritz und Zittau 2010 deutlichsichtbar.Und dass Dämme so lange halten,bis sie brechen, belegt nicht zuletztder Bruch des Witka-Staudamms2010. Ausspülungen des Hochwassers 2010 hinterder Hochwasserschutzmauer (projektierteHöhe für ein HQ100) in Ostritz, Foto vom11.8.2010Fließgewässer-Zähmungsversuche der Lan-destalsperrenwaltung (LTV). Kostenintensiv,häßlich und wirkungslos.Aller wieviel Wochen will die LTV hierwieder tätig werden ?Uferverbauungen an der Großen Lößnitz.2003 gebaut und 2010 auf dem besten Weg der Renaturierung (wer räumt nur noch diehäßlichen blauen Steine aus dem Fluss?)Foto vom 16.2.2011
§ 31 d WHG Hochwasserschutzpläne: Indie Hochwasserschutzpläne sindinsbesondere Maßnahmen zum Erhalt oder zur Rückgewinnung von Rückhalteflächen,zu deren Flutung und Entleerung nach den Anforderungen des optimiertenHochwasserabflusses inFlussgebietseinheiten, zur Rückverlegungvon Deichen, zum Erhalt oder zurWiederherstellung von Auen sowie zurRückhaltung von Niederschlagswasseraufzunehmen.