Der Betonwahn der Wasserbauer 2. Hochwasserschutzkonzepte in Sachsen Nach dem Hochwasser des Jahres 2002 wurden zwischen 2003 und 2005 durch die Sächsische Landestalsperrenverwaltung (LTV) auf der Basis des § 99b Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz  47 Hochwasserschutzkonzepte für die Gewässer 1. Ordnung erstellt.  Erklärtes Ziel der Hochwasserschutzmaßnahmen in den HWSK ist der Schutz der Bebauung bei  einem hundertjährigem Hochwasser (HQ 100) oder weniger. Im Vergleich: das Hochwasser des Jahres 2002 liegt etwa bei einem HQ 250-300. Mit anderen Worten – vor einem ähnlichen Ereignis wie der Flut 2002 schützen die geplanten  Maßnahmen nicht. Im Wesentlichen beinhalten die HWSK Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes wie  Deicherhöhung oder – Neubau, Bau von Ufermauern, Brückenaufweitungen sowie die  Ertüchtigung vorhandener und der Bau neuer Hochwasserrückhaltebecken. Die Erweiterung des Retentionsraumes  der Flüsse durch Rückbau von Deichen  dagegen besitzt in diesem Konzept des  Freistaates Sachsen nur eine sehr  untergeordnete Bedeutung. Die vom Hochwasser 2002  geschaffenen ökologisch wertvollen  Strukturen an den Fließgewässern  (Aufweitungen, Schotterbänke, neue  Flussarme) wurden zwar als solche in  den Konzepten erwähnt und als  erhaltenswert beschrieben – in der  Fakten schaffenden Realität der  „Hochwasserschadensbeseitigungs-maßnahmen“ der staatlichen Landestalsperrenverwaltung  jedoch entsprechend bis auf vernachlässigbare Reststrukturen wieder beseitigt. Auch vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen im Einzugsgebiet sowie im Umfeld der  Flüsse entsprechend § 31d WHG, die vor allem den natürlichen Rückhalt abfließenden Wassers  in der Fläche stärken können, wie z.B. Flächenumnutzungen (Wiederbewaldung,  Entsiegelungen), Renaturierung von Quellbereichen, Offenlegung von Nebenbächen oder  örtliche Versickerungsmaßnahmen (Rigolensystem), wurden zwar als Möglichkeit erwähnt, sind  jedoch kein Bestandteil der staatlichen Maßnahmekonzepte geworden - ebenso wenig wie die  Renaturierung von Bächen und Flüssen (Reaktivierung von Altarmen und Mäandern,  Uferaufweitungen, Rückbau von aufstauenden Schwellen und Wehren).  Denn der größte Teil dieser Maßnahmen müsste im Bereich von Gewässern 2. Ordnung  umgesetzt werden, für diese liegt jedoch die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Die Gemeinden  wiederum müssten HWSK 2. Ordnung erstellen – was sie bis heute nicht getan haben (ob aus  fachlicher Überforderung oder aus finanziellen Engpässen – darüber lässt sich nur spekulieren  ...).  Und obwohl aktuell also nur ein „Torso“ aus Konzepten und Maßnahmen für die Fließgewässer  vorliegt, schwerpunktmäßig eng an den Grenzen der Gewässer 1. Ordnung angebunden und  ohne Vor- und Hinterland beachtet zu haben, entfalten die HWSK 1. Ordnung nach ministerieller  Absegnung bereits jetzt ihre alternativlose Wirkung in Form von losweise aufgeteilten,  planfeststellungspflichtigen Genehmigungsplanungen für ausschließlich technische  Hochwasserschutzmaßnahmen. Vertane Chance Angesichts der Hochwasserschutzkonzepte in Sachsen wird erkennbar, dass der Freisaat die an sich unbedeutendste Säule eines nachhaltigen Hochwasserschutzes,  den technischen  Hochwasserschutz,  nicht nur prioritär, sondern fast ausschließlich behandelt. Der Freistaat Sachsen will 1.100 Mill.€ EU-Gelder bis 2015 in technische  Hochwasserschutzmaßnahmen für einen zweifelhaften HQ100-Schutz investieren. Da der  Freistaat aber den technischen Hochwasserschutz als Motor für die lahmende Bauindustrie und  damit als konjunkturbelebende Maßnahme nutzt, ist das Vorhaben offensichtlich staatstragend  (große Bauprojekte suggerieren Aufschwung und es wächst das BIP). Die Wiederherstellung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens des Bodens (z.B. Öffnen von  Drainagen, Verschließen von Entwässerungsgräben, Wiederbewaldung usw.) wird vom Freistaat Sachsen auf die private Initiative Einzelner verlagert. Da soll sich der private Flächeneigentümer  gegen den Pächter durchsetzen, der aber gar kein Interesse z.B. an Vernässung oder  Bepflanzung hat, weil diese Flächen natürlich dann nicht oder nur noch schlecht nutzbar sind.  Auf diese Art muss die erste Säule des Hochwasserschutzes zwangsläufig auf der Strecke  bleiben. Bezeichnender Weise setzt der Staat noch nicht einmal auf seinen Eigentumsflächen die  Zielstellungen für Hochwasserschutz in der Fläche um. Die Sächsische Immobilienverwaltung,  beim Finanzministerium angesiedelt, verpachtet Acker- und Grünland in Größenordnungen an  Landwirtschaftsbetriebe anstatt diese Flächen für Gewässerrenaturierungen oder  Wiederbewaldungen einzusetzen. Anmerkungen: Der moderne Hochwasserschutz basiert auf einem Drei-Säulen- Modell: Stärkung des natürlichen Wasserrückhalts in der Fläche Hochwasservorsorge technischer Hochwasserschutz Wenn man davon ausgeht, dass vor  Fluterereignissen (HQ200-300) wie  2002 sowie 2010 (Lausitz) jede Art  von Hochwasserschutz versagt, ist  es unverantwortlich, wenn man der  Bevölkerung mit dem  staatlicherseits geplanten  technischen Hochwasser-  schutzpaket für ein (rein theoretisch  ermitteltes) HQ100 eine  zweifelhafte Sicherheit vorgaukelt.  Die Wirkungslosigkeit des HQ100-  Schutzes wurde an der Neiße in  Ostritz und Zittau 2010 deutlich  sichtbar. Und dass Dämme so lange halten,  bis sie brechen, belegt nicht zuletzt  der Bruch des Witka-Staudamms  2010. Ausspülungen des Hochwassers 2010 hinter  der Hochwasserschutzmauer (projektierte  Höhe für ein HQ100) in Ostritz, Foto vom  11.8.2010 Fließgewässer-Zähmungsversuche der Lan-  destalsperrenwaltung (LTV). Kostenintensiv,  häßlich und wirkungslos.  Aller wieviel Wochen will die LTV hier  wieder tätig werden ?   Uferverbauungen an der Großen Lößnitz.  2003 gebaut und 2010 auf dem besten Weg der Renaturierung (wer räumt nur noch die  häßlichen blauen Steine aus dem Fluss?) Foto vom 16.2.2011