Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch und Mulda Zum laufenden Planungsverfahren Anhörung zum Zielabweichungsverfahren  Für die Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch und Mulda liefen seit dem 1.10.2009 zwei sogenannte Zielabweichungsverfahren  (ZAV) nach § 17 SächsLPlG i.V.m. § 28 ROG. Hintergrund ist, dass beide Beckenstandort aufgrund ihrer Lage in FFH-Gebieten die  Ziele der Landesplanung (Regionalpläne) verfehlen. Die betroffenen Gebiete sind als Vorranggebiete für Natur und Landschaft  ausgewiesen. Im Rahmen der regionalplanerischen Vorprüfungen, die i.Ü. drei weitere Beckenstandorte als zulässig im Sinne der  Landesplanung erklärt haben, wurden daher die HRB Oberbobritzsch und Mulde aufgrund der zu erwartenden Eingriffe in die  Erhaltungsziele der FFH-Gebiete "Bobritzschtal" und "Oberes Freiberger Muldental" NICHT in den Regionalplan aufgenommen.   Dagegen wandt sich das durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beantragte Zielabweichungsverfahren,  welches im Rahmen einer Anhörung den anerkannten Naturschutzverbänden BUND Landesverband Sachsen e.V. und Grüne Liga  Sachsen e.V. sowie dem Flächeneigentümer Naturschutzverband Sachsen e.V. zur Stellungnahme ausgereicht wurde. Die gemeinsamen Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzverbände: Stellungnahme für das HRB Oberbobritzsch vom 28.10.2009  Stellungnahme für das HRB Mulda vom 3.11.2009  ergänzende Stellungnahme für die HRB Oberbobritzsch und Mulda vom 5.11.2009  Im Fazit wurden beide Becken durch die anerkannten Naturschutzverbände und den Naturschutzverband Sachsen e.V. aus  naturschutzfachlichen Gründen (weitreichende Verstöße gegen FFH-Recht und Artenschutz) als auch wegen der fehlenden  Alternativenprüfung (Alternativen im Sinne der oben genannten Möglichkeiten in der Fläche sowie an Gewässern 2. Ordnung)  abgelehnt. Speziell für die Bobritzsch heißt es in der Stellungnahme:  Der Planungsträger ist gut beraten, wenn er seine Bemühungen auf einen nachhaltigen Hochwasserschutz im o. beschriebenen Sinne in den Agrarfluren des Einzugsbereichs der Freiberger Mulde bis zum Pegel Nossen und darüber hinaus verwenden würde. Dies sollte auch die Beräumung der vielen illegal an den Gewässern eingebrachten Bauten und Ablagerungen beinhalten. Auch wäre er gut  beraten, wenn er eine aktive Umsiedelungspolitik an besonders hochwassergefährdeten Bereichen betreiben würde. Die Bobritzsch als einer der letzten nicht von einem talsperrenähnlichen Bauwerk beeinträchtigten Fließgewässer 1. Ordnung des  Erzgebirges dagegen ist für das Vorhaben tabu.  Anhörung zu den geplanten Kohärenzmaßnahmen im Zielabweichungsverfahren  Vor der Entscheidung über den Antrag auf Zulassung einer Zielabweichung wurden den Naturschutzverbänden Gelegenheit zur  Stellungnahme zu den von der Landestalsperrenverwaltung geplanten Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des ökologischen  Netzes Natura 2000 gegeben. Dazu wurde ein 47-Seitiges Planwerk durch die Arge Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH/Böger  +Jäckle & Partner Ingenieurgesellschaft mbH verfasst, was eigentlich nicht als Informationsgrundlage bezeichnet werden kann. Nach  der Methode "Friss oder Stirb" und hanebüchener Mathematik werden den Naturschutzverbänden völlig unzureichende  Informationsbrocken hingeworfen, in deren Ergebnis die erreichte Kompensation der Beeinträchtigungen sowohl für einen (!)  betroffenen Lebensraumtyp des FFH-Gebietes Bobritzschtal als auch für zwei (!) betroffenen Tierarten behauptet wird. Dabei scheuen  sich die Planverfasser auch nicht, Äpfeln mit Birnen zu vergleichen, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten, oder parallel laufende  Planungen mit erheblichen kumulativen Wirkungen zu verschweigen. Hier ist die Stellungnahme vom 26.2.2010 zu den Kohärenzmaßnahmen im vollen Wortlaut zu lesen.  Entscheidung zur Zielabweichung  Mit Bescheid vom 11.01.2011 haben die Landesdirektionen Dresden und Chemnitz für die von der Landestalsperrenverwaltung (LTV)  Sachsen geplanten Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch und Mulda die Abweichung von den Zielen des Naturschutzes  zugelassen. Damit ist der Fortgang des weiteren Planungsverfahrens (Planfeststellungsverfahren) zu erwarten. Wir werden zeitnah berichten.