Der Betonwahn der Wasserbauer 4. Wie sind Wirkung und Schutz durch Hochwasserrückhaltebecken zu bewerten?  Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Ansatz eines Schutzes bis zu einem HQ 100 sehr  kritisch zu sehen ist. Er suggeriert den von der Flut 2002 Betroffenen eine Sicherheit, die  dieser Schutzstatus  nicht zu leisten vermag. Denn bei einem Hochwasser größer HQ 100  sind alle, mit sehr viel Steuergeld bezahlten Maßnahmen wirkungslos. Hochwasserrückhaltebecken halten nur eine definierte Wassermenge zurück. Ist das  Becken voll, kann es nicht in kurzer Zeit und ohne Schäden für die Unterlieger entleert  werden. Sollte es länger regnen oder es regnet innerhalb der Zeit, die eine Entleerung  benötigt, ein zweites oder drittes Mal, läuft das Becken ungesteuert über - und zwar über  die Hochwasserentlastung. Der Hochwasserschutz ist in diesem Fall gleich Null. Dass dies gar keine so abwegigen Betrachtungen sind, zeigt die folgende Pressemitteilung  vom 27.03.2009 über das geplante Hochwasserrückhaltebecken Neuwürschnitz am  Beuthenbach südlich der A 72. Das etwa 1 Mill. m³  fassende Trockenbecken benötigt nach  Vollstau 12 Tage, um schadlos ablaufen zu können. Das HRB Oberbobritzsch ist für fast 5  Mill. m³ ausgelegt – wie lange wird dessen Entleerung wohl dauern ? Hochwasserrückhaltebecken halten zu viel Wasser zurück bzw. geben dem Fluss im  Jahreslauf zu wenig Wasser ab. Nach den ausgereichten Unterlagen für das HRB  Oberbobritzsch ist z.B. vorgesehen, das als Trockenbecken konzipierten HRB bereits bei  einem HQ 2 einzustauen. Das bedeutet, dass auf weite Strecken die natürliche  Flussdynamik unterhalb des Beckens im betroffenen FFH-Gebiet schwer beeinträchtigt  wird.   Jedes Hochwasserrückhaltebecken unterbricht die Durchgängigkeit des Fließgewässers,  denn der Fluss fließt durch das Bauwerk direkt hindurch (im Hauptschluss). Dafür werden  technische Durchlässe durch den Damm konzipiert, die einen Regelmechanismus für  Anstau bzw. Absenkung beinhalten. Das setzt enge Grenzen für eine naturnahe  Gestaltung. Dass das Thema Mittelpunkt vieler Forschungsvorhaben und Fachliteratur ist, beweist, wie  wenig zufriedenstellend die hochtrabend als Ökodurchlass bezeichneten technischen  Durchflussrinnen funktionieren. So oder so, der Fluss wird streckenweise kanalisiert und möglicherweise auch in einen  lichtlosen Stollen geleitet, denn ein großes HRB mit Dammhöhen über 15 m benötigt einen  Damm mit einer breiten Aufstellfläche, so dass eine Dammschlitzung für einen offenen  Durchlass nicht möglich ist. In Oberbobritzsch beispielweise ist ein etwa 17 m hoher Damm geplant, dessen Aufstellfläche ca. 85 m breit ist. Für die "Ökotunnel" gibt es keine  Referenzprojekte. Nach eigenen Worten betritt die LTV Sachsen mit der geplanten  Errichtung von Anlagen dieser Größenordnung Neuland. Erst nach Inbetriebnahme der  HRB soll die Funktionsfähigkeit in ökologischer und wasserbaulicher Hinsicht im Rahmen  eines Monitoringprogramms überwacht werden und ggf. weitere Modifizierungen erfolgen.  Der Damm riegelt nicht nur ökologisch den Talraum ab, sondern auch visuell. Es mag  Zeiten gegeben, wo die Gesellschaft im Rausch der Technikentwicklung Betonmauern und  Schüttdämme als „schön“ empfunden hat, weil der dahinter stehende Nutzen und die damit  verbundenen Hoffnungen auf Wohlstand die Ästhetik überlagern. Inzwischen weiß man  aber um die Doppelköpfigkeit der Technik. Und auch die viel gepriesenen Wohltaten traten nicht immer so ein bzw. wurden  regelmäßig durch ihre Schattenseiten übertroffen, so dass man nicht mehr vorbehaltlos  alles bejubelt, was technischer Fortschritt heißt. Die natürliche landschaftliche Schönheit  einer Flussaue wird von der bewußten Mehrheit der Menschen inzwischen als Eigenwert  begriffen, der an anderer Stelle nicht wieder herstellbar ist, wenn er für ein Projekt geopfert  wird. Die o.g. Pressemitteilung für das Becken Niederwürschnitz erhellt zudem ein weiteres  Problem - der staatliche Planungsträger „muss noch mit den Eigentümern klarkommen“. In  diesen (für uns diskriminierenden) Worten zeigt sich der „besondere“ Respekt des  staatlichen Vorhabensträger Landestalsperrenverwaltung vor privatem Flächeneigentum  und dessen Verantwortung. Es ist nämlich nicht so, dass nach einem Einstau des Trockenbeckens (wie gesagt bereits  bei einem HQ 2) danach die Fläche wieder so aussieht wie zuvor, auch wenn dies die  Behauptung „dabei bleibt die Auefläche in ihrem bisherigen, natürlichen Zustand erhalten,  abgesehen von den Aufstandflächen der Dämme“ des HWSK Los 4 im Kapitel 8 suggeriert. Jeder Einstau bringt Sedimenteinträge, die dem Fluss im weiteren Verlauf fehlen  (weswegen er sich dann noch mehr eintieft, noch schneller fließt und noch größere  Schäden anrichten kann). Diese Sedimente bleiben im Becken und bilden mit der Zeit eine  hohe, mit Geröll versetzte Schlammschicht. Egal, ob es sich vorher um schützenswerte  Biotope wie einen naturnahen Flusslauf, Uferstauden oder Sumpfwiesen handelt oder um  landwirtschaftlich nutzbare Flächen – diese Strukturen sind für immer dahin. Selbst wenn  eine Wiese auf dem Schlamm wächst, ist sie nicht mehr nutzbar, da der Schlamm hohe  Konzentrationen von giftigen Stoffen wie Arsen, Cadmium und Blei aufweist, die im  Erzgebirge der natürlichen Geologie geschuldet sind. Sollte eine Beräumung der  Ablagerungen erfolgen, müsste dieser Schlamm – so sagt es der Gesetzgeber in seinem  Abfallrecht - als überwachungspflichtiger Abfall auf einer Sondermülldeponie abgelagert  werden. Und da haben dann die Beschäftigten der staatlich eingebundenen  Entsorgungsgesellschaften ein einkommenssicheres, steuerfinanziertes Betätigungsfeld ... Gibt es wirklich keine Alternativen zu Hochwasserrückhaltebecken?   Gefülltes Hochwasserrückhaltebecken Reinhardtsgrimma (Hochwasser im August 2002) Bildnachweis: Wikipedia, Bildbeschreibung: Quelle: Archiv Harald Weber / harald-weber.info, Fotograf: Harald Weber Hawedi, Datum: 13.08.2002 Leeres Hochwasserrückhaltebecken Reinhardtsgrimma (nach dem Hochwasser im August 2002, der Schlamm an den Bäumen zeigt die Füllhöhe wenige Tage vorher) Bildnachweis: Wikopedia, Quelle: Archiv Harald Weber / harald-weber.info, Fotograf: Harald Weber Hawedi, Datum: 22.08.2002