Der Betonwahn der Wasserbauer4. Wie sind Wirkung und Schutz durch Hochwasserrückhaltebecken zu bewerten?Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Ansatz eines Schutzes bis zu einem HQ 100 sehrkritisch zu sehen ist. Er suggeriert den von der Flut 2002 Betroffenen eine Sicherheit, diedieser Schutzstatus nicht zu leisten vermag. Denn bei einem Hochwasser größer HQ 100sind alle, mit sehr viel Steuergeld bezahlten Maßnahmen wirkungslos.Hochwasserrückhaltebecken halten nur eine definierte Wassermenge zurück. Ist dasBecken voll, kann es nicht in kurzer Zeit und ohne Schäden für die Unterlieger entleertwerden. Sollte es länger regnen oder es regnet innerhalb der Zeit, die eine Entleerungbenötigt, ein zweites oder drittes Mal, läuft das Becken ungesteuert über - und zwar überdie Hochwasserentlastung. Der Hochwasserschutz ist in diesem Fall gleich Null.Dass dies gar keine so abwegigen Betrachtungen sind, zeigt die folgende Pressemitteilungvom 27.03.2009 über das geplante Hochwasserrückhaltebecken Neuwürschnitz amBeuthenbach südlich der A 72. Das etwa 1 Mill. m³ fassende Trockenbecken benötigt nachVollstau 12 Tage, um schadlos ablaufen zu können. Das HRB Oberbobritzsch ist für fast 5Mill. m³ ausgelegt – wie lange wird dessen Entleerung wohl dauern ?Hochwasserrückhaltebecken halten zu viel Wasser zurück bzw. geben dem Fluss imJahreslauf zu wenig Wasser ab. Nach den ausgereichten Unterlagen für das HRBOberbobritzsch ist z.B. vorgesehen, das als Trockenbecken konzipierten HRB bereits beieinem HQ 2 einzustauen. Das bedeutet, dass auf weite Strecken die natürlicheFlussdynamik unterhalb des Beckens im betroffenen FFH-Gebiet schwer beeinträchtigtwird. Jedes Hochwasserrückhaltebecken unterbricht die Durchgängigkeit des Fließgewässers,denn der Fluss fließt durch das Bauwerk direkt hindurch (im Hauptschluss). Dafür werdentechnische Durchlässe durch den Damm konzipiert, die einen Regelmechanismus fürAnstau bzw. Absenkung beinhalten. Das setzt enge Grenzen für eine naturnaheGestaltung.Dass das Thema Mittelpunkt vieler Forschungsvorhaben und Fachliteratur ist, beweist, wiewenig zufriedenstellend die hochtrabend als Ökodurchlass bezeichneten technischenDurchflussrinnen funktionieren.So oder so, der Fluss wird streckenweise kanalisiert und möglicherweise auch in einenlichtlosen Stollen geleitet, denn ein großes HRB mit Dammhöhen über 15 m benötigt einenDamm mit einer breiten Aufstellfläche, so dass eine Dammschlitzung für einen offenenDurchlass nicht möglich ist. In Oberbobritzsch beispielweise ist ein etwa 17 m hoher Damm geplant, dessen Aufstellfläche ca. 85 m breit ist. Für die "Ökotunnel" gibt es keineReferenzprojekte. Nach eigenen Worten betritt die LTV Sachsen mit der geplantenErrichtung von Anlagen dieser Größenordnung Neuland. Erst nach Inbetriebnahme derHRB soll die Funktionsfähigkeit in ökologischer und wasserbaulicher Hinsicht im Rahmeneines Monitoringprogramms überwacht werden und ggf. weitere Modifizierungen erfolgen.Der Damm riegelt nicht nur ökologisch den Talraum ab, sondern auch visuell. Es magZeiten gegeben, wo die Gesellschaft im Rausch der Technikentwicklung Betonmauern undSchüttdämme als „schön“ empfunden hat, weil der dahinter stehende Nutzen und die damitverbundenen Hoffnungen auf Wohlstand die Ästhetik überlagern. Inzwischen weiß manaber um die Doppelköpfigkeit der Technik.Und auch die viel gepriesenen Wohltaten traten nicht immer so ein bzw. wurdenregelmäßig durch ihre Schattenseiten übertroffen, so dass man nicht mehr vorbehaltlosalles bejubelt, was technischer Fortschritt heißt. Die natürliche landschaftliche Schönheiteiner Flussaue wird von der bewußten Mehrheit der Menschen inzwischen als Eigenwertbegriffen, der an anderer Stelle nicht wieder herstellbar ist, wenn er für ein Projekt geopfertwird.Die o.g. Pressemitteilung für das Becken Niederwürschnitz erhellt zudem ein weiteresProblem - der staatliche Planungsträger „muss noch mit den Eigentümern klarkommen“. Indiesen (für uns diskriminierenden) Worten zeigt sich der „besondere“ Respekt desstaatlichen Vorhabensträger Landestalsperrenverwaltung vor privatem Flächeneigentumund dessen Verantwortung.Es ist nämlich nicht so, dass nach einem Einstau des Trockenbeckens (wie gesagt bereitsbei einem HQ 2) danach die Fläche wieder so aussieht wie zuvor, auch wenn dies dieBehauptung „dabei bleibt die Auefläche in ihrem bisherigen, natürlichen Zustand erhalten,abgesehen von den Aufstandflächen der Dämme“ des HWSK Los 4 im Kapitel 8 suggeriert. Jeder Einstau bringt Sedimenteinträge, die dem Fluss im weiteren Verlauf fehlen(weswegen er sich dann noch mehr eintieft, noch schneller fließt und noch größereSchäden anrichten kann). Diese Sedimente bleiben im Becken und bilden mit der Zeit einehohe, mit Geröll versetzte Schlammschicht. Egal, ob es sich vorher um schützenswerteBiotope wie einen naturnahen Flusslauf, Uferstauden oder Sumpfwiesen handelt oder umlandwirtschaftlich nutzbare Flächen – diese Strukturen sind für immer dahin. Selbst wenneine Wiese auf dem Schlamm wächst, ist sie nicht mehr nutzbar, da der Schlamm hoheKonzentrationen von giftigen Stoffen wie Arsen, Cadmium und Blei aufweist, die imErzgebirge der natürlichen Geologie geschuldet sind. Sollte eine Beräumung derAblagerungen erfolgen, müsste dieser Schlamm – so sagt es der Gesetzgeber in seinemAbfallrecht - als überwachungspflichtiger Abfall auf einer Sondermülldeponie abgelagertwerden. Und da haben dann die Beschäftigten der staatlich eingebundenenEntsorgungsgesellschaften ein einkommenssicheres, steuerfinanziertes Betätigungsfeld ...Gibt es wirklich keine Alternativen zu Hochwasserrückhaltebecken? Gefülltes Hochwasserrückhaltebecken Reinhardtsgrimma (Hochwasser im August 2002)Bildnachweis: Wikipedia, Bildbeschreibung: Quelle: Archiv Harald Weber / harald-weber.info, Fotograf: Harald Weber Hawedi, Datum: 13.08.2002 Leeres Hochwasserrückhaltebecken Reinhardtsgrimma (nach dem Hochwasser im August 2002, der Schlamm an den Bäumen zeigt die Füllhöhe wenige Tage vorher)Bildnachweis: Wikopedia, Quelle: Archiv Harald Weber / harald-weber.info, Fotograf: Harald Weber Hawedi, Datum: 22.08.2002