Klage des BUND LV Sachsen e.V. gegen die Ortsumgehung  Freiberg Vorbemerkungen Die Stadt Freiberg, Landkreis Mittelsachsen hat seit 1990 systematisch den für eine stadtnahe  Ortsumgehung vorhandenen Korridor mit Gewerbe- und Wohnbebauungsgebieten zugebaut  (siehe auch hier). Die jetzt geplante Umgehungsstraße soll daher in weitem Bogen um die Stadt  durch ökologisch sensibelste und hochwertige Waldgebiete (Stadt- und Hospitalwald) sowie  durch das FFH-Gebiet "Oberes Freiberger Muldental" geführt werden.   Dieses Vorgehen ist deshalb besonders hervorzuheben, da es insbesondere von Seiten des  privaten Naturschutzes seit 1990 nicht an konkreten Hinweisen und Einwänden gegen die immer weiter betriebene verfehlte Stadtentwicklungspolitik hinsichtlich des Zubauens potentieller  stadtnaher Trassenschneisen gemangelt hat. Kein Verantwortlicher aus der Stadtverwaltung  Freiberg, vom Straßenbauamt Chemnitz und aus dem Landratsamt Mittelsachsen  kann diese  Tatsache ignorieren und Unwissenheit vortäuschen. Vielleicht hat man behördenintern darauf spekuliert, dass Wald, Muldental und alle in diesen  Gebieten lebenden Tiere  - sobald es zur konkreten Vorhabensbeteiligung kommt - keine  Stimme haben, um sich zu wehren.    Ganz im Gegensatz zu den Bewohnern des neuen Wohngebiets Neu-Friedeburg, am  nordwestlichen Stadtrand von Freiberg gelegen. Diese bezogen ab dem Jahr 1996 ihre  Eigenheime mit dem Wissen, dass unmittelbar an der Wohngebietsgrenze die künftige Trasse  der Ortsumgehungsstraße verlaufen könne. Im Vorfeld der aktuellen Straßenplanung wehrten  sich die Bewohner von Neu-Friedeburg jedoch vehement aus Lärmschutzgründen gegen eine  ortsnahe Straße. Diesen Einwohnereinsprüchen folgend wurde deshalb die Straßen-Trasse  durch die Straßenbauverwaltung noch weiter hinaus in den unverbauten Freiraum (hier den  Hospitalwald) gedrängt. Und dies mit dem Wissen, dass dieses Vorgehen selbst den  Ergebnissen der behördeneigenen Variantenuntersuchung aus dem Jahre 1999 widerspricht. Die hohe ökologischen Wertigkeit des Hospitalwaldes, des Tales der Freiberger Mulde und der  unmittelbar angrenzenden FFH-Gebietsflächen "Bergbauteiche" festzustellen kam auch die  aktuelle Straßenbau-Planung nicht umhin. Anstatt daraus aber die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen (sprich Aufgabe der  Planungsvorhaben in diesen Bereichen) versucht man wieder einmal mit dem Kopf durch die  Wand gegen jede ökologische Vernunft sein Straßenplaner-Gusto durchzusetzen.    Und es werden schon wieder die populistischen Sprüche ausgewählter Politiker- und  Wirtschafts"größen" laut, die von einer Überbetonung des Naturschutzes im Verfahren warnen  und die ökonomische Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Freiberg durch Fledermäuse und  andere geschützte Arten gefährdet sehen.     zum Klageverfahren ... Hier sind nun die wesentlichen Inhalte (Auszüge) der im Jahr 2008 verfassten gemeinsamen  Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände BUND Landesverband Sachsen e.V. und  Grüne Liga Sachsen e.V. im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumgehung  Freiberg zusammengetragen (gesamte Stellungnahme). Darin werden die (fehlende)  Notwendigkeit der Umgehungsstraße, Planungsalternativen und die Auswirkungen der geplanten Straße auf die Natur, insbesondere den Freiberger Stadt- und Hospitalwald, die FFH-Gebiete  "Freiberger Bergbauteiche" und "Oberes Freiberger Muldental" sowie auf zahlreiche europäisch  geschützte Arten thematisiert.  Nach dem Anhörungstermin am 24.8.2009 erging eine weitere, ergänzende Stellungnahme der  beiden Naturschutzverbände BUND LV Sachsen und Grüne Liga Sachse e.V..  Urteil zum Eilantrag vom 22.09.2011  Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandelte am 22.09.2010 den Eilantrag des BUND.  Vorausgegangen war ein Ersuchen der Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Chemnitz),  bereits im Herbst 2010 mit den bauvorbereitenden Baumfällungen im Hospitalwald zu beginnen. Um einen Eindruck über das Ausmaß der geplanten  Fällungen im Hospitalwald zu gewinnen, haben wir  am 16.09.2010 die Trassenmarkierungen fotografiert  und hier im Luftbild eingetragen. Der Vorhabensträger plante die Rodung einer bis zu 100 m breiten  Schneise in den Wald. Dem konnte jedoch durch das Urteil vom 22.09.10 ein  Riegel vorgeschoben werden. Dem Eilantrag des  BUND wurde statt gegeben, der Vollzug des  Planfeststellungsbeschlusses wurde bis zur weiteren  Klärung der naturschutzrechtlichen Fragen im Hauptverfahren ausgesetzt. Der Tenor des  Beschlusses ist hier zu finden. Hauptverhandlung der Klage am 14.07.2011  Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat 14.07.2011 den Beschluss gefasst, dass für die  Ortsumgehung Freiberg kein Baurecht erteilt werden kann, da die vom BUND Landesverband  Sachsen e.V. beklagte Planung gegen europäisches Habitat- und Artenschutzrecht verstößt.   Damit ist der Planfeststellungsbeschluss als rechtwidrig und nicht vollziehbar vom Gericht  zurückgewiesen worden. Pressemitteilung des BUND LV Sachsen e.V., Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Sonstiges  Am 15.12.2010 hat sich in Freiberg die Bürgerinitiative "Pro Wald" gegründet, deren Ziel es ist,  den Wald um Freiberg vor der Zerstörung bzw. Zerschneidung durch eine Umgehungsstraße zu  schützen.   Zur Vorgeschichte des Konflikts, vor allem aber etwas über die Einstellung der  Stadtverwaltung Freiberg  zum Naturschutz ...   Technische Daten: Länge: 13,5 km; Versiegelung 18,735 ha, Waldinanspruchnahme 12,5 ha Vorhabensträger:  Straßenbauamt Chemnitz Kosten:  65 Millionen Euro. Vorgesehen war, das Projekt mit Mitteln des Infrastrukturprogrammes aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zu finanzieren. Aber offenbar ist die Finanzierung wieder offen ... Planungsstand:  Das Planfeststellungsverfahren wurde am  24.02.2010 mit dem  Planfeststellungsbeschluss Az. 32-  0513.26/2005.012 beendet.  Während der öffentlichen Auslegung vom  22.10.2008 bis 20.11.2008 gab es gegen  das Vorhaben insgesamt 276  Einwendungen, die sich auf 77  Sachverhalte bezogen haben.   BUND LV Sachsen e.V. und Grüne Liga  Sachsen e.V. haben schwerwiegende  naturschutzrechtliche Einwände  vorgebracht (u.a. wurden im Hospitalwald  durch den vom Vorhabensträger  beauftragten Biologen Peter Endl 12  Fledermausarten festgestellt, deren  Lebensraum durch die in Dammlage zu  errichtende Straße erheblich zerstört  würde). Die Planfeststellungsbehörde  (Landesdirektion Chemnitz) hat jedoch  keinem Einwand der beiden Verbände  statt gegeben.  Am 23.04.2010 hat deshalb der BUND  Landesverband Sachsen e.V. vor dem  Bundesverwaltungsgericht Leipzig eine  Klage gegen den  Planfeststellungsbeschluss mit Antrag auf  Gewährung vorläufigen Rechtschutzes  gestellt, um die Schaffung  vollendeter  Tatsachen wie bei der  Waldschlösschenbrücke Dresden zu  verhindern. Die Klage wird auch vom  Naturschutzverband Sachsen e.V.  begleitet.   Übersichtskarte (Quelle: Straßenbauamt Chemnitz) Fotos der Trassenmarkierungen im Hospitalwald vom 16.9.2010: