Klage des BUND LV Sachsen e.V. gegen die OrtsumgehungFreibergVorbemerkungen Die Stadt Freiberg, Landkreis Mittelsachsen hat seit 1990 systematisch den für eine stadtnaheOrtsumgehung vorhandenen Korridor mit Gewerbe- und Wohnbebauungsgebieten zugebaut(siehe auch hier). Die jetzt geplante Umgehungsstraße soll daher in weitem Bogen um die Stadtdurch ökologisch sensibelste und hochwertige Waldgebiete (Stadt- und Hospitalwald) sowiedurch das FFH-Gebiet "Oberes Freiberger Muldental" geführt werden. Dieses Vorgehen ist deshalb besonders hervorzuheben, da es insbesondere von Seiten desprivaten Naturschutzes seit 1990 nicht an konkreten Hinweisen und Einwänden gegen die immer weiter betriebene verfehlte Stadtentwicklungspolitik hinsichtlich des Zubauens potentiellerstadtnaher Trassenschneisen gemangelt hat. Kein Verantwortlicher aus der StadtverwaltungFreiberg, vom Straßenbauamt Chemnitz und aus dem Landratsamt Mittelsachsen kann dieseTatsache ignorieren und Unwissenheit vortäuschen.Vielleicht hat man behördenintern darauf spekuliert, dass Wald, Muldental und alle in diesenGebieten lebenden Tiere - sobald es zur konkreten Vorhabensbeteiligung kommt - keineStimme haben, um sich zu wehren. Ganz im Gegensatz zu den Bewohnern des neuen Wohngebiets Neu-Friedeburg, amnordwestlichen Stadtrand von Freiberg gelegen. Diese bezogen ab dem Jahr 1996 ihreEigenheime mit dem Wissen, dass unmittelbar an der Wohngebietsgrenze die künftige Trasseder Ortsumgehungsstraße verlaufen könne. Im Vorfeld der aktuellen Straßenplanung wehrtensich die Bewohner von Neu-Friedeburg jedoch vehement aus Lärmschutzgründen gegen eineortsnahe Straße. Diesen Einwohnereinsprüchen folgend wurde deshalb die Straßen-Trassedurch die Straßenbauverwaltung noch weiter hinaus in den unverbauten Freiraum (hier denHospitalwald) gedrängt. Und dies mit dem Wissen, dass dieses Vorgehen selbst denErgebnissen der behördeneigenen Variantenuntersuchung aus dem Jahre 1999 widerspricht. Die hohe ökologischen Wertigkeit des Hospitalwaldes, des Tales der Freiberger Mulde und derunmittelbar angrenzenden FFH-Gebietsflächen "Bergbauteiche" festzustellen kam auch dieaktuelle Straßenbau-Planung nicht umhin. Anstatt daraus aber die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen (sprich Aufgabe derPlanungsvorhaben in diesen Bereichen) versucht man wieder einmal mit dem Kopf durch dieWand gegen jede ökologische Vernunft sein Straßenplaner-Gusto durchzusetzen. Und es werden schon wieder die populistischen Sprüche ausgewählter Politiker- undWirtschafts"größen" laut, die von einer Überbetonung des Naturschutzes im Verfahren warnenund die ökonomische Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Freiberg durch Fledermäuse undandere geschützte Arten gefährdet sehen. zum Klageverfahren ...Hier sind nun die wesentlichen Inhalte (Auszüge) der im Jahr 2008 verfassten gemeinsamenStellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände BUND Landesverband Sachsen e.V. undGrüne Liga Sachsen e.V. im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur OrtsumgehungFreiberg zusammengetragen (gesamte Stellungnahme). Darin werden die (fehlende)Notwendigkeit der Umgehungsstraße, Planungsalternativen und die Auswirkungen der geplanten Straße auf die Natur, insbesondere den Freiberger Stadt- und Hospitalwald, die FFH-Gebiete"Freiberger Bergbauteiche" und "Oberes Freiberger Muldental" sowie auf zahlreiche europäischgeschützte Arten thematisiert.Nach dem Anhörungstermin am 24.8.2009 erging eine weitere, ergänzende Stellungnahme derbeiden Naturschutzverbände BUND LV Sachsen und Grüne Liga Sachse e.V..Urteil zum Eilantrag vom 22.09.2011Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandelte am 22.09.2010 den Eilantrag des BUND.Vorausgegangen war ein Ersuchen der Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Chemnitz),bereits im Herbst 2010 mit den bauvorbereitenden Baumfällungen im Hospitalwald zu beginnen.Um einen Eindruck über das Ausmaß der geplantenFällungen im Hospitalwald zu gewinnen, haben wiram 16.09.2010 die Trassenmarkierungen fotografiertund hier im Luftbild eingetragen. Der Vorhabensträger plante die Rodung einer bis zu 100 m breitenSchneise in den Wald.Dem konnte jedoch durch das Urteil vom 22.09.10 einRiegel vorgeschoben werden. Dem Eilantrag desBUND wurde statt gegeben, der Vollzug desPlanfeststellungsbeschlusses wurde bis zur weiterenKlärung der naturschutzrechtlichen Fragen im Hauptverfahren ausgesetzt. Der Tenor desBeschlusses ist hier zu finden.Hauptverhandlung der Klage am 14.07.2011Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat 14.07.2011 den Beschluss gefasst, dass für dieOrtsumgehung Freiberg kein Baurecht erteilt werden kann, da die vom BUND LandesverbandSachsen e.V. beklagte Planung gegen europäisches Habitat- und Artenschutzrecht verstößt. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss als rechtwidrig und nicht vollziehbar vom Gerichtzurückgewiesen worden.Pressemitteilung des BUND LV Sachsen e.V., Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. SonstigesAm 15.12.2010 hat sich in Freiberg die Bürgerinitiative "Pro Wald" gegründet, deren Ziel es ist,den Wald um Freiberg vor der Zerstörung bzw. Zerschneidung durch eine Umgehungsstraße zuschützen. Zur Vorgeschichte des Konflikts, vor allem aber etwas über die Einstellung derStadtverwaltung Freiberg zum Naturschutz ... Technische Daten:Länge: 13,5 km; Versiegelung 18,735 ha, Waldinanspruchnahme 12,5 ha Vorhabensträger:Straßenbauamt ChemnitzKosten:65 Millionen Euro. Vorgesehen war, das Projekt mit Mitteln des Infrastrukturprogrammes aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zu finanzieren. Aber offenbar ist die Finanzierung wieder offen ...Planungsstand: Das Planfeststellungsverfahren wurde am24.02.2010 mit demPlanfeststellungsbeschluss Az. 32-0513.26/2005.012 beendet.Während der öffentlichen Auslegung vom22.10.2008 bis 20.11.2008 gab es gegendas Vorhaben insgesamt 276Einwendungen, die sich auf 77Sachverhalte bezogen haben. BUND LV Sachsen e.V. und Grüne LigaSachsen e.V. haben schwerwiegendenaturschutzrechtliche Einwändevorgebracht (u.a. wurden im Hospitalwalddurch den vom Vorhabensträgerbeauftragten Biologen Peter Endl 12Fledermausarten festgestellt, derenLebensraum durch die in Dammlage zuerrichtende Straße erheblich zerstörtwürde). Die Planfeststellungsbehörde(Landesdirektion Chemnitz) hat jedochkeinem Einwand der beiden Verbändestatt gegeben.Am 23.04.2010 hat deshalb der BUNDLandesverband Sachsen e.V. vor demBundesverwaltungsgericht Leipzig eineKlage gegen denPlanfeststellungsbeschluss mit Antrag aufGewährung vorläufigen Rechtschutzesgestellt, um die Schaffung vollendeterTatsachen wie bei derWaldschlösschenbrücke Dresden zuverhindern. Die Klage wird auch vomNaturschutzverband Sachsen e.V.begleitet. Übersichtskarte (Quelle: Straßenbauamt Chemnitz)Fotos der Trassenmarkierungen im Hospitalwald vom 16.9.2010: