Anhörung zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Gewässerschutz "light" In den 90er Jahren wurde eine Revision der EU-Wasserpolitik vorbereitet. Am 7. September 2000 verabschiedete das EU-Parlament  die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Die EG-  Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) 2000/60/EG wurde am 22. Dezember 2000 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht  und trat damit in Kraft.  Die EG-Wasserrahmenrichtline zielt auf den Schutz und die Verbesserung des qualitativen Zustands der Gewässer und die Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen Wasserwirtschaft. Sie soll zu einer grundsätzlichen Neuorientierung in der deutschen  Wasserwirtschaft führen. Über Staats- und Ländergrenzen hinweg sollen zukünftig die Gewässer durch ein koordiniertes Vorgehen  innerhalb der Flussgebietseinheiten bewirtschaftet werden. Das heißt, dass die Verwaltung sich künftig nicht mehr nach  administrativen Grenzen richten soll, sondern nach Flusseinzugsgebieten. Grundwasserkörper werden möglichst sinnvoll den  Flusseinzugsgebieten zugeordnet. Der Wirkungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Oberflächenwasser (Flüsse und Seen), Grundwasser, den Küstenbereich und  Übergangsgewässer (zwischen Fluss und Meer). Zum Teil bezieht sie auch Feuchtgebiete mit ein. Die Wasserrahmenrichtlinie nimmt  u.a. Bezug auf die Badegewässerrichtlinie, die Nitratrichtlinie, die Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer, die Fauna-Flora-  Habitatrichtlinie (FFH) und die Vogelschutzrichtlinie (SPA).  Vorrangiges Umweltziel der WRRL ist es, bis zum Jahre 2015 einen „guten Zustand" für alle Gewässer zu erreichen.  Im Rahmen der Anhörung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete (Veröffentlichung am 22.12.2008) hat auch  der Naturschutzverband Sachsen e.V. als Flächeneigentümer eine Stellungnahme abgegeben. Diese und die entsprechenden  Erwiderungen des Landesamtes für Umwelt und Geologie Sachsen (LfUG) werden nachfolgend veröffentlicht. Der Tenor der Entgegnungen des LfUG lässt sich mit wenigen Worten zusammenfassen: Konkreten Forderungen für eine Verbesserung der aktuellen Zustände insbesondere der Fließgewässer werden unverbindliche  Aussagen entgegengesetzt, die genügend Schlupfraum für weitere Verzögerungen und Ausnahmeregelungen bieten, Es drängt sich der Eindruck auf,  die Abwägung dient vor allem der Bewahrung der Interessen bestimmten Landnutzern (z.B.  Wasserkraft, Intensiv-Landwirtschaft), nicht jedoch dem Ziel eines gesunden ökologischen Systems Oberflächenwasser-Grundwasser. Konkrete Maßnahmen erschöpfen sich in unverbindlichen Beratungen der Landnutzer, an denen lediglich eine weitere   "Beratungsklientel" ökonomisch auf Kosten der Steuerzahler partizipiert, an den Zuständen vor Ort wird jedoch nichts geändert.   Unser Fazit:    1. Der gute ökologische Zustand an den Gewässern des Freistaates Sachsen ist mit der praktizierten  Behördenstrategie nicht erreichbar.  2. Die staatliche Verwaltung ist ganz offensichtlich mit einer zielorientierten Umsetzung der WRRL überfordert.   3. Die staatliche Verwaltung ist vielmehr damit beschäftigt, sachdienliche Hinweise und Einwände abzuwiegeln  statt diesen nachzugehen.   Und so stellen sich die Verwaltungsbehörden in Sachsen unsere Flüsse vor ... verbaut, begradigt, vernutzt.  4. Brauchen die Fließgewässer in Sachsen solche Behörden ?    Mauerbau an der Flöha - Fertigstellung 2008 Renaturierung à la LTV - Faschinen- und Steinverbau am Lungwitzbach - für 1,4 Mio. €, fertiggestellt 2007 Wasserkraftanlage an der Flöha bei Hetzdorf - behördlich akzeptiert seit 1990