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Stellungnahme zum „Leitfaden Vogelschutz an Windenergieanlagen“ des Staatsministeriums für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

Der Leitfaden Vogelschutz an Windenergieanlagen genügt den Anforderungen des besonderen Artenschutzes nicht und widerspricht insbesondere den Inhalten und Schutzzielen der FFH- sowie Vogelschutzrichtlinie.

Er konterkariert zudem die Ergebnisoffenheit von Genehmigungsverfahren, da er – durch falsch interpretierte Anwendung der Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG – eine Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen innerhalb von regionalplanerisch ausgewiesenen VREG als alternativlos voraussetzt.

Er wird deshalb abgelehnt.

Gleichzeitig wird empfohlen, die in der ausgereichten Unterlage sichtbare Interessenkollision zwischen den existentiellen Belangen des Naturschutzes und den Belangen der Energieerzeugung dahingehend zu lösen, dass der Bereich Energie aus dem SMEKUL wieder in das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) eingeordnet wird.

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