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Wasserkraft

Energie aus Wasserkraft wird erzeugt, indem Flusswasser

  • mittels eines Querbauwerkes (Wehr) angestaut wird
  • zum größten Teil in einen Obergraben (Turbinengraben) ausgeleitet wird,
  • durch ein Schutzgitter und danach durch drehende Teile einer Turbine fließt
  • anschließend nach Durchfließen des Untergrabens wieder in den Fluss eingeleitet wird.

Anstau und die Ausleitung des größten Teils des Flusswassers führen zu

  • Unterbrechung des Flusslebensraums für wandernde Tierarten
  • Sedimentation und Faulschlammbildung vor dem Wehr
  • Erwärmung und Sauerstoffzehrung im Fluss, damit Änderung des Artenspektrums
  • monatelangem künstlichem Niedrigwasserpegel zwischen Aus- und Wiedereinleitung
  • einer Lockströmung in Richtung Turbine, so dass mitschwimmende Tiere in großer Zahl am Schutzgitter oder in der Turbine verenden bzw. schwer verletzt werden.

Sogenannte Fischtreppen lösen das Problem nicht, da sie

  • aufgrund der zu geringen Dimension und Wassermenge keine ausreichende Lockströmung erhalten, so dass Fische den Einstieg in die Fischtreppe nicht finden.

Unser Standpunkt ist daher:

  • Wasserkraftanlagen schädigen das Fluss-Ökosystem erheblich.
  • Daher lehnen wir die Zulassung weiterer Wasserkraftanlagen ab.
  • Alle bisher ausgereichten Genehmigungen zum Betrieb von Wasserkraftanlagen sind hinsichtlich der Festlegungen zur Mindestwassermenge zu überarbeiten. Dabei darf die im Fließgewässer zu belassende Mindestwassermenge zu keinem Zeitpunkt im Jahr eine geringere Lockströmung bedingen als die energetisch genutzte Wassermenge im künstlichen Ausleitungsgraben (nur so bleibt gewährleistet, dass Fischaufstiegsanlagen funktionstüchtig sind).
  • Alle Wasserkraftanlagen haben zu gewährleisten, dass eine Gefährdung von Fischen beim Abstieg ausgeschlossen ist.