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Windkraft

Allein in den vier norddeutschen Bundesländern sterben jedes Jahr mehr als 8500 Mäusebussarde an Windenergieanlagen (WEA). Das entspricht fast acht Prozent der gesamten Population in diesen Ländern.

Fledermäuse sind in einem noch nicht abschließend geklärten Maß Opfer von Kollisionen mit WEA. Studien aus dem Jahr 2014 besagen, dass jährlich in Deutschland bis zu 200.00 oder 300.000 Fledermäuse an WEA verenden, wobei ein großer Teil der Schlagopfer (beim Abendsegler mehr als ein Viertel) aus dem osteuropäischen Raum (Skandinavien, Baltikum, Weißrussland) stammen, mithin auf dem Weg in ihre Winterquartiere. Es besteht die Befürchtung, dass durch WEA erhebliche Beeinträchtigungen in den dortigen (aber auch in den heimischen) Populationen verursacht werden, da Fledermäuse eine nur geringe Fortpflanzungsrate haben. Neueste Erkenntnisse legen darüber hinaus den Schluss nahe, dass waldbewohnende Fledermäuse WEA mit Bäumen verwechseln, so dass sie sich sogar bevorzugt in ihre Nähe begeben (während der Nahrungssuche, aber auch auf dem Zug). Besonders betroffen als Kollisionsopfer sind bundesweit Abendsegler, Zwerg-, Rauhaut-, Mücken-, Breitflügel-, Nord- und Zweifarbfledermaus, da diese in Höhe der Rotoren fliegen.

Unser Standpunkt ist daher:

  • Windenergieanlagen können das Ökosystem erheblich schädigen.
  • Wir lehnen die Genehmigung von neuen Standorten für Windenergieanlagen im Wald, in und in der Nähe von Schutzgebieten sowie in Zuggebieten von Vögeln und Fledermäusen ab.
  • Repowering an vorhandenen Standorten ist nur nach einer umfassenden artenschutzfachlichen Untersuchung unter Gewährleistung der aktuellen Abstandsregelungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) sowie der „Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie - Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen des Niedersächsischen Landkreistages“ zulässig.
  • Wir fordern die konsequente Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Dies bedingt, dass bei der Bemessung des Eingriffs ein Flächenverbrauch von 12,5 ha /Windenergieanlage anzusetzen ist, da behördlicherseits in Sachsen davon ausgegangen wird, dass im Umkreis von 200 m um eine WEA das Tötungsrisiko für Vögel so hoch ist, dass dort keine Gehölze gepflanzt werden dürfen.
  • Wir fordern die Abschaltung der Windenergieanlagen zu Zeiten des Vogelzuges und des Zuges der Fledermäuse im Frühjahr und Herbst.
  • Für jede Anlage ist nachprüfbar darzulegen, inwieweit sie einen nachgewiesenen und belastbaren Beitrag zur Energieversorgung leistet, insbesondere in Hinsicht auf die Energiesicherheit und die CO2-Einsparung. Dies schließt den Nachweis ein, wie in Zeiten von Windstille die Energie erbracht/ersetzt werden soll, die durch die Anlagen nicht geliefert werden kann. Weiterhin ist darzulegen, dass die Anlagen „netzkonform“ sind, das heißt Abschaltungen wegen Netzüberlastungen ausgeschlossen werden, um unnötige Entschädigungen, welche letztlich durch die Stromkunden gezahlt werden müssen, zu verhindern.
  • Bei Rückbau von Anlagen fordern wir die rückstandsfreie, das gesamte Fundament umfassende Entsiegelung. Die entsprechenden Rückbaukosten sind darzulegen und zu sichern.

Foto: Th. Hergott