Zum Hauptinhalt springen

Landschaftspflege

Mähen oder schützen - die Landwirtschaft entscheidet über die Zukunft der Wiese

Der Kulturzustand der Landschaft ist Ausdruck der aktuellen ökonomischen Verhältnisse. Deren Maß bestimmt das Maß des Eingreifens in die Natur. Das dabei entstehende Landschaftsbild und die darin vorkommenden Arten sind quasi ein „Abfallprodukt“ der jeweiligen Landnutzung. Die Intensivierung der Landnutzung seit dem 20. Jahrhundert schuf nicht zuletzt die ökonomische und gesellschaftliche Grundlage zur Ausbildung eines Naturschutzbegriffs und dessen juristische und politische Umsetzung.

Was beim Wald mit dem Begriff der Nachhaltigkeit begann und heute – in Verbindung mit dem Borkenkäfer – zu einem neuen Waldbild führen wird - gelang in der Landwirtschaft bisher nur ansatzweise. Prominentestes Opfer der Intensivierung der Landnutzungen ist die blumen- und insektenreiche Wiese.

Letzte Reste davon in feuchten Bachtälern, an Steilhängen oder sonstigen nährstoffarmen Sonderstandorten – alle geschützt nach verschiedenen Schutzkategorien – sind mittlerweile fast ausschließlich das Refugium der Landschaftspflege geworden. Dort kämpft der Naturschutz einen manchmal aussichtslosen Kampf gegen Nährstoffanreicherungen, die natürliche Sukzession und nicht zuletzt auch für die „Offenhaltung“ der Landschaft, obwohl ringsum Offenland zur Genüge vorhanden ist. Die Begründung dafür reicht bis zur Feststellung, dass natürliche Sukzession in einer Bachaue eine Unterbrechung des Biotopverbundes wäre.

Wer einmal eine Wiese gemäht hat weiß, welchen Eingriff dies in das Ökosystem der darin lebenden Tiere hinterlässt. Sichtbarer Ausdruck sind Greifvogel- und Krähenschwärme auf gemähtem Grünland, welche die Opfer der Wiesenmahd (Insekten, Amphibien, Kleinsäuger) vertilgen.

Ebenso wenig, wie Bäumefällen Naturschutz ist, so wenig ist Wiesenmahd per se Naturschutz. Wo Wald das Endstadium der Sukzession bildet ist Wiese ein Kulturprodukt, entstanden und erhalten durch die Landwirtschaft.

Der private Naturschutz darf seine Kräfte nicht in der Wiesenmahd verausgaben, diese sollte ausgewählten Sonderstandorten vorbehalten sein.  Er muss vielmehr gesellschaftlich, politisch und notfalls auch juristisch darauf hinzuwirken, dass notwendige Landnutzungen mit den geringsten Eingriffen in den Naturhaushalt einhergehen, die natürlichen Ressourcen nicht überbeanspruchen und die standortgegebene Artenvielfalt wieder herstellen. „Landschaftspflege“ durch den Naturschutz kann deshalb nur ein Übergangsstadium zu einer tatsächlich nachhaltigen Landwirtschaft sein. Dazu gehören auch artenreiche Wiesen.

Konflikte, welche durch Landnutzungen entstehen, müssen deshalb auch dort geklärt werden. Das bedeutet - über die Zukunft der Wiesen entscheidet allein die Landwirtschaft.