Mitwirkung nach BNatSchG, SächsNatSchG und UmwRG
Mit Bescheid vom 11.04.2014 wurde der Naturschutzverband Sachsen e.V. zur Einlegung von Rechtsbehelfen im Sinne des § 3 Abs. 1 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt.
Mit Bescheid vom 19.03.2018 wurde der Naturschutzverband Sachsen e.V. als Naturschutzvereinigung im Sinne des § 32 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) anerkannt.
Dem Verband stehen damit die durch das BNatSchG und das SächsNatSchG eröffneten Mitwirkungsrechte zu.
Der NaSa e.V. arbeitet gemeinsam mit anderen anerkannten Naturschutzverbänden Sachsens im sogenannten „virtuellen Büro“, in welches die Stellungnahmen aller Verbände einfließen. Jährlich werden durch den NaSa e.V. Hunderte von Beteiligungsverfahren erfasst und – im Rahmen der zeitlichen und personellen Möglichkeiten – bearbeitet. Die Stellungnahmenarbeit wird durch den Freistaat Sachsen im Rahmen seiner Haushaltsmittel gefördert.
Ziel des NaSa e.V. ist, dass die Stellungnahmen- und Naturschutzarbeit in Sachsen wieder in einer Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LAG) koordiniert wird.