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10 Jahre bis zur behördlichen Genehmigung, 4 Tage für die Umsetzung einer Hecke in Helbigsdorf - auch hier kann jetzt die Wildkatze wandern

In der ersten Januarwoche 2023 war es endlich soweit - eine 90 m lange Feldhecke bestehend aus 900 Sträuchern wurde bei einem Arbeitseinsatz des NaSa e.V. im Naturschutzgebiet (NSG) "Großhartmannsdorfer Großteich" (Landkreis Mittelsachsen) fertiggestellt. Was man der Pflanzung nicht ansieht - von der Antragstellung bis zu ihrer Bewilligung vergingen mehr als 10 Jahre. Seit 2012 versuchte die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen mit fadenscheinigen Argumenten, die Anlage dieser Feldhecke im NSG zu verhindern. Zwischenzeitlich musste der NaSa e.V. darauf hinweisen, dass es sich beim beantragten Vorhaben nicht um einen baulichen Eingriff in Natur und Landschaft handelt sondern um ökologisch wertvolles Landschaftselement. Hier eine Auswahl der Ablehnungsgründe:

- "Die 1.800 m² große Hecke würde den Verlust von Wiesenbrüterhabitaten nach sich ziehen. Kiebitz, Wachtelkönig, Braunkehlchen und Wiesenpieper würden im 293 ha großen SPA-Gebiet "Großhartmannsdorfer Großteich" immer mehr zurück gehen".  Richtig ist - der Kiebitz brütet bereits seit mehr als 30 Jahren nicht mehr im Gebiet. In Straßennähe - dem geplanten Heckenstandort - sowieso nicht. Der Wachtelkönig brütet bereits in der Nähe der Fläche - auf mit einer Hecke bewachsenem, teilweise ungenutztem Grünland. Braunkehlchen brüten in ungenutzten Saumbereichen und auch gern in jungen Heckenstadien. Insofern verbessert sich mit der Heckenanlage das Habitat der genannten Vogelarten sogar. 

- "Für die Hecke würden Pflanzen in das NSG eingebracht, das widerspricht der NSG-Verordnung". Insofern dieser Verbotstatbestand auf standortgerechte, zertifizierte, gebietsheimische Gehölze angewandt wird, ist ein solches Vorgehen rechtsmissbräuchlich. Nicht ohne Grund wurde letztlich durch die höhere Naturschutzbehörde die Genehmigung entgegen der Auffassung der untere Naturschutzbehörde erteilt.

Als die Argumente nicht mehr zogen, wurde ein neues konstruiert:"Die Hecke führt als Leitlinie zu Kollisionen von Fledermäuse, Vögeln usw. mit dem Straßenverkehr". Übersehen wurde, dass die Hecke nicht unmittelbar an der (wenig befahrenen) Straße endet, sondern eine breite Lücke dazwischen ist. Zudem sind auch der Alleebaumbestand der Straße und die bestehenden, in Richtung Straße führenden Hecken Leitlinie. Sollen jetzt alle Gehölze enfernt werden, weil sie Ursache für das Kollisionsrisiko von Fledermäusen und Vögeln sind? Oder löst nicht vielmehr die Straße das Kollisionsrisiko aus?

Erst nach fachaufsichtlicher Prüfung durch die Landesdirektion Sachsen, in welcher u.a. auch die o.g. "Argumente" widerlegt wurden, erteilte die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen nach fast genau 10 Jahren ihre Einwilligung zu dem 1.800 m² großen Vorhaben.

Die praktische Umsetzung des Ganzen ging dagegen relativ zügig vonstatten - 4 Stunden Heckenabmessung (3 Vereinsmitglieder), 8 Stunden Pflanzung (5 Vereinsmitglieder) und 12 Stunden Zaunbau (2 Vereinsmitglieder). Für das Vorhaben werden Fördermittel aus der Richtlinie Natürliches Erbe 2014 eingesetzt.

 

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