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Wie beim Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest Tier- und Naturschutz auf der Strecke bleiben

Der Naturschutzverband Sachsen e.V. und die GRÜNE LIGA Sachsen e.V. sprechen sich gemeinsam mit dem Verein Wildes Bayern aus natur- und tierschutzrechtlichen Gründen ausdrücklich gegen eine Zulassung des Saufangsystems "Pig Brig" aus, welches in verschiedenen Bundesländern – auch in Sachsen - derzeit beworben und auch teilweise bereits eingesetzt wird.

Ein Saufang ist eine Fangeinrichtung, in welche die in Familienverbänden (Rotte) lebenden Wildschweine mittels schmackhaftem Futter hinein gelockt werden, um sie dann eins nach dem anderen mit der Kurzwaffe zu töten. 

Das Pig Brig-System besteht aus einem mit Kunststoffpfosten gehaltenen runden Netz, welches in der ersten Phase hochgeschlagen wird, so dass die Wildschweine an das in der Mitte liegende Futter gelangen können und damit angelockt werden. Wenn sie sich dann am Futter versammeln, wird das Netz herunterlassen. Dabei ist es am Boden nach innen geschlagen. Außen verbleibende Familienmitglieder können weiterhin in den Netzbereich einwechseln, von innen kann ihn aber kein Tier mehr verlassen. Wenn genug Wildschweine in der Falle sind, werden sie aus kurzer Distanz erschossen. Dabei erleben die in der Falle verharrenden Tiere den Tötungsakt ihrer Rottenmitglieder unmittelbar mit, was Stress, Panik und Schmerzen (Verheddern im Netz) verursacht. Wildschweine, die einmal gefangen sind, müssen zwangsläufig getötet werden. Auch andere Tiere können – angelockt durch das ausgelegte Futter - das Netz betreten, z.B. Dachse und Füchse. Auch für Greif- und Krähenvögel kann das Netz zur Falle werden. Im Internet existieren unzählige Videos, die den praktischen Einsatz von Pig Brig-Fangsystemen und die beschriebenen Missstände deutlich zeigen.

Das Jagdgesetz schreibt vor, dass Wild vor dem Schuss anzusprechen ist und sodann schnell, schmerz- und stressfrei getötet werden muss. Nur eine solche Tötungsweise rechtfertigt die Tötung an sich gemäß Tierschutzgesetz. Der Einsatz des Fangsystems Pig Brig erfüllt aus unserer Sicht den Tatbestand der Tierquälerei und verstößt gegen jagdrechtliche und naturschutzrechtliche Vorschriften. Deswegen schließen wir uns dem Aufruf des Vereins „Wildes Bayern“ an, in welchem gefordert wird, den Fallentyp Pig Brig nicht mehr zum Einsatz in Jagdrevieren zuzulassen.

Ebenfalls kritisch sehen wir die Errichtung kilometerlanger Schutzzäune zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Mit diesen bis zu 1,50 m hohen Zäunen wird die ASP offenbar nicht effektiv verhindert, es werden aber massiv die Lebensräume der Wildtiere zerschnitten und artgemäße Wanderbewegungen von Rehen, Rotwild, Mufflon, Fuchs, Wolf und Wildkatze verhindert. Nicht zuletzt stellt der Zaun selbst eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Wildtiere dar, was Zufallsfunde bestätigen. Es gibt keine systematischen Erhebungen, wie viele Wildtiere in den Maschen des Zauns wirklich verenden. In Sachsen steht ein solcher Zaun entlang der gesamten Grenzlinie zu Polen an der Neiße vor der Vollendung. Große Abschnitte liegen in FFH-Gebieten. Auch in Mittelsachsen soll ein 60 km langer doppelter Schutzzaun von Nordsachsen durch das Gebiet von Mochau bis südlich an den Landkreis Meißen errichtet werden, welcher mehrere FFH-Gebiete durchquert. Für keine dieser Maßnahmen gab es eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und keine Beteiligung der Naturschutzverbände, was bedeutet, dass die Zäune rechtswidrig sind. Ein Rechtsgutachten, das von der Naturschutzorganisation WWF in Auftrag gegeben wurde, kommt ebenfalls zu diesem dem Ergebnis.

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