Ist das Naturschutz oder kann das weg ? – Teil 3
Wer sich verteidigt, klagt sich an. In der Freien Presse Freiberg konnte man heute den Versuch einer Rechtfertigung zur illegalen Verkippung von Fremdmaterialien im Renaturierungsgebiet Rosinenbach nachlesen.
Unabhängig davon, dass die Verkippung von Fremdmassen in ein Renaturierungsgebiet nicht genehmigungsfähig ist und darüber hinaus ausweislich der Ausschreibung auch nicht Bestandteil des Gesamtkonzepts war, stellt sich die Sache natürlich anders dar, als die Stadt Freiberg die Leserschaft glauben machen will.
Hoimar von Dittfurth hat in seinem Öko-Klassiker „So laßt uns denn ein Apfelbäumchen pflanzen“ das Fliegenfänger-Syndrom menschlichen Handelns beschrieben. Ähnlich dem irrationalen Verhalten von Fliegen, die mit einem Bein an einem klebrigen Fliegenfänger landen und – statt sofort wieder loszufliegen – in Panik alle 6 Beine auf den Fliegenfänger setzen und so den Tod finden, verhalten sich viele Menschen. Das Verhalten von Oberbürgermeister Krüger als Verantwortlichen für die Stadtverwaltung Freiberg erinnert uns an dieses Gleichnis. Wir sind gespannt, welche Rechtfertigungen und Ausreden im Vorgang Rosinenbach demnächst verkündet werden.
Dabei wäre es so einfach- Verkippungen/Fremdmassen aus dem Rosinebach-Tal beräumen, Grabensysteme verfüllen, Gebiet renaturieren - fertig.