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Anlage von Hecken und Feldgehölzen

Ein Schwerpunkt der praktischen Naturschutzarbeit des NaSa e.V. ist seit vielen Jahren die Pflanzung von standortgerechten, gebietsheimischen Gehölzen in Form von Hecken und Feldgehölzen in der Feldflur.

Auf diese Weise wurden zahlreiche Landschaftsräume nicht nur landschaftlich aufgewertet und strukturiert, der Boden und das Grundwasser geschützt, sondern vor allem neuen Lebensraum für Vögel, Reptilien, Amphibien und Insekten sowie Säugetiere geschaffen. Nicht zuletzt wird insbesondere durch die bis zu 10 m breiten Hecken der Biotopverbund gestärkt, der auch weiter wandernden Tierarten wie der Wildkatze das Erschließen neuer Lebensräume ermöglicht.
Diese umfangreichen Pflanzmaßnahmen konnten nur durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln der EU und des Freistaates Sachsen (Richtlinien NE/2007 und NE/2014) umgesetzt werden. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich.

  • Zwischen den Jahren 2013 und 2024 wurden auf diese Weise in 6 Landkreisen des Freistaates Sachsen mehr als 271.000 m² Hecken und Feldgehölze angelegt.
  • Bei einer durchschnittlichen Heckenbreite von 10 m sind das ca. 27 km Hecken, die sich neu durch die Landschaft ziehen.
  • Dafür wurden etwa  193.000 Gehölze gepflanzt. 
  • Und es geht auch in den nächsten Jahren weiter.  

Übrigens sind nicht nur die Hecken ökologisch wertvoll, sondern auch die angrenzenden Saumstrukturen aus Gräsern und Kräutern. Diese entstehen nur, wenn um die Hecken ausreichend Platz für eine ungestörte Entwicklung bleibt, also keine Mahd und kein Umbruch 1 bis 2 m neben den Gehölzen. Der NaSa e.V. achtet darauf. Hecken in Stilllegungsflächen (Brachen) stellen dabei einen besonders wertvollen Lebensraum dar, profitieren doch die Heckenbrüter wie z.B. Goldammer, Neuntöter, Heckenbraunelle und Grasmücken vom reichhaltigen Insektenangebot, welches sich auf den Brachen einstellt. Dabei sind die landläufig als „Unkräuter“ bezeichneten Pflanzen wie Disteln, Brennesseln und Giersch wahre Insektenmagnete.

Geförderte Heckenprojekte

Die nachfolgend aufgeführten Hecken- und Feldgehölzanlagen wurden über die Richtlinien Natürliche Erbe NE/2007 und NE/2014 (im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 EPLR) ab dem Jahr 2013 gefördert und ausgeführt.