Artenschutzmaßnahmen in alten Trafostationen
Landkreis Mittelsachsen, Gemeinde Oberschöna
Zahlreiche Baumaßnahmen und Modernisierungen haben in den vergangenen Jahren das Gesicht der Dörfer verändert. Meist verschwanden damit auch Lebensräume gebäudebewohnender Tierarten wie Höhlen- und Halbhöhlenbewohner (z.B. Stare, Hausrotschwänze, Feld- und Haussperlinge, Schleiereulen) sowie Mehl- und Rauchschwalben, aber auch Sommerschlafplätze von Fledermäusen, Brutstätten von Insekten und Winterquartiere von Kleinsäugern.
Alternative Artenschutzmaßnahmen wie künstliche Gebäudeöffnungen, Nistkästen, Schwalbenbretter, Insektenhölzer u.ä. finden selbst in dörflichen Siedlungsgebieten oft noch zu wenig Akzeptanz. Deshalb ist der Umbau geeigneter Objekte eine Möglichkeit, öffentlichkeitswirksam dafür zu werden.
Im Herbst 1998 erfolgte deshalb mit Unterstützung der Energieversorgung Südsachsen AG (jetzt EnviaM), dem Freistaat Sachsen als Fördermittelgeber und der Gemeinde Oberschöna die Sanierung von zwei historischen Trafostationen in der Ortslage von Oberschöna mit dem Ziel, diese als Habitate für gebäudebewohnende Tierarten herzurichten und gleichzeitig die Aufmerksamkeit auf die Lebensansprüche dieser Tierarten lenken. Bei der Sanierung der Gebäude wurden auch denkmalschützerische Aspekte beachtet.
Pflege botanisch wertvoller Lebensgemeinschaften
Der Verein besitzt aktuell in 10 Landkreisen des Freistaates Sachsen naturschutzrelevante Flächen. Um noch effizienter und zielorientierter Biotopgestaltungs- und entwicklungsmaßnahmen umsetzten zu können, erhielt der NaSa e.V. Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) im Rahmen der Richtlinie „Natürliches Erbe“ für den Erwerb eines multifunktionalen, hangtauglichen Pflegegeräts.
Dieses Gerät wird insbesondere bei der Wiesenmahd in stark hängigem bzw. mäßig feuchtem Gelände, für die Anlage von Hecken und Feldgehölzen (Bau von Wildverbissschutzzäunen) sowie den Bau von Grenzmarkierungen zur Flächensicherung eingesetzt.Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Ref. Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Eckdaten:
- Förderung über Richtlinie NE/2014, Bewilligungsbescheid vom 14.07.2020
- Umsetzung 07/2019 -10/2020
- Zuwendungszweck: Anschaffung eines Geräteträgers Reform Metrac H7 X incl. Zubehör zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung naturschutzgerechtere Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen auf ca. 15 ha Naturschutzflächen. Explizit sollen mithilfe der Förderung ein geräteträger Reform Metrac H7 X und fünf Anbaugeräte (Bandrechen, Doppelmessermähwerk, Erdbohrer, Anhänger, Quaderballenpresse) erworben werden.